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Mitte April hatte der Bundesrat beschlossen, aus Sicherheitsgründen den zivilen Luftverkehr während den Fussballpartien rund um die Schweizer Stadien einzuschränken. In einem Umkreis von 12 nautischen Meilen (etwa 22 Kilometer) ringsum die Spielorte in Basel, Bern, Genf und Zürich dürfen keine zivilen Luftfahrzeuge im Sichtflug verkehren. Die Luftwaffe kann je nach Situation Ausnahmen von diesem Verbot genehmigen und Flüge unter bestimmten Auflagen zulassen.
Im Rahmen des polizeilichen Sicherheitskonzeptes für die EURO 2008 plant die Luftwaffe, zusätzlich in den eingeschränkten Lufträumen rund um die Stadien von Basel, Bern und Zürich unbemannte, ferngesteuerte Luftfahrzeuge - so genannten Drohnen - einzusetzen. Um die Drohnen sicher von den Militärflugplätzen Emmen und Payerne in die Zonen rund um die Stadien überfliegen zu können, benötigt die Luftfahrt Zuführlufträume, in welchen sich ebenfalls keine zivilen Luftraumnutzer aufhalten.
Das BAZL hat auf Antrag der Luftwaffe die Einschränkungen für die anbegehrten Lufträume verfügt. Dadurch lassen sich gefährliche Annäherungen von Drohnen und zivilen Flugzeugen vermeiden. Die Einschränkungen gelten für sämtliche Spieltage während der Euro 2008 in der Schweiz und in Österreich. Die Zuführlufträume sind 3 nautische Meilen (zirka 5,5 Kilometer) breit und erstrecken sich über ein Gebiet zwischen dem Flugplatz Payerne im Westen, dem Flugplatz Emmen im Osten und dem Flughafen Basel-Mülhausen. Die Höhe dieser Zuführlufträume liegt je nach Region zwischen 4000 und 9000 Fuss (1200 bis 2700 Meter) über Meer. Aktiv sein werden die Zuführlufträume in der Regel vier Stunden vor Spielbeginn bis längstens 2 Uhr in der folgenden Nacht. Der Entscheid über den Einsatz von Drohnen liegt bei den zuständigen Polizeistellen.