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Das BAZL hat drei Massnahmen angeordnet: So ist Skyguide angehalten worden, den zur Unglückszeit diensthabenden Lotsen bis auf weiteres nicht mehr als Flugverkehrsleiter einzusetzen. Diese Weisung darf aber unter keinen Umständen als Schuldzuweisung der Aufsichtsbehörde interpretiert werden. Skyguide darf überdies ab sofort keine so genannten «Single Manned Operations», das heisst die Überwachung eines Radar-Überflugsektors durch nur einen Flugverkehrsleiter, mehr zulassen. Das Verbot von «Single Manned Operations» gilt sowohl für den Tages- wie auch den Nachtbetrieb.
Bisher praktizierte Skyguide diese Betriebsart in der Nacht regelmässig, während des Tages aber nur in Ausnahmefällen. Gestützt auf Sicherheitsempfehlungen des Büros für Flugunfalluntersuchungen (BFU) in einem Untersuchungsbericht über eine Annäherung zweier Flugzeuge hatte das BAZL Skyguide Ende Mai 2002 angehalten, von den «Single Manned Operations» tagsüber nur äusserst zurückhaltend Gebrauch zu machen. Skyguide hatte die Anwendung der restriktiveren Praxis vor Monatsfrist bestätigt. Weiter darf Skyguide Sicherheitssysteme nur noch gleichzeitig für Wartungsarbeiten ausser Betrieb setzen oder in ihrem Funktionsmodus reduzieren, wenn die dabei entstehende Lücke durch andere Massnahmen (etwa den Einsatz von mehr Personal) kompensiert wird.Zudem unterstützt das BAZL die am letzten Samstag von Skyguide verkündete vorübergehende Reduktion der Flugsicherungs-Kapazitäten um rund 20 Prozent. Die Massnahme ist geeignet, um den psychischen Druck, der auf den Flugverkehrsleitern von Skyguide lastet, zu verringern. Die Sicherheit von Flugzeugen, Passagieren, aber auch der unter den Flugstrassen lebenden Menschen hat oberste Priorität, selbst wenn dadurch Verspätungen im internationalen Luftverkehr unausweichlich werden.