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Das BAZL hat die Antworten auf die Fragen inzwischen erarbeitet und sie der Swiss heute zukommen lassen. Die zehn Hauptfragen, teilweise ergänzt durch weitere Fragen, drehten sich mehrheitlich um die Auswirkungen der Wochenendregelung auf den Flugbetrieb von Swiss. Die Wochenendregelung sieht ein Flugverbot über süddeutschem Gebiet von 20.00 bis 09.00 Uhr an Samstagen, Sonntagen und lokalen Feiertagen vor und tritt am 27. Oktober 2002 in Kraft.
Das BAZL vertritt unverändert die Ansicht, dass der Flughafen Zürich und Swiss den Betrieb auch mit dem Staatsvertrag weiterhin ohne Einschränkungen durchführen können. Der Vertrag ist flexibel ausgestaltet und enthält Ausnahmebestimmungen, so etwa die Möglichkeit, aus Sicherheitsgründen oder wegen schlechten Wetters Anflüge in der Sperrzeit weiterhin von Deutschland her durchführen zu könnenMit der vertieften Stellungnahme des BAZL liegen Swiss jetzt die gewünschten Informationen vor, um die eigene Haltung zum Staatsvertrag einer gründlichen Prüfung zu unterziehen. Der Nationalrat entscheidet in der laufenden Session über die Ratifikation des im vergangenen Oktober unterzeichneten Vertrags, der Ständerat behandelt das Geschäft voraussichtlich in der Herbstsession.