Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder
Beginn Inhaltsbereich
Die überwiegende Mehrheit der Einsprachen enthalten identische Wortlaute. Da die Auswertung mehrere Wochen beanspruchen wird, lassen sich zur Zeit aber weder über die genaue Zahl noch über Absender exakte Angaben machen. Zusätzlich zu den Einsprachen haben diverse Bundesstellen in den letzten Wochen mehrere hundert Zuschriften aus dem Grossraum Zürich erhalten. Auch in diesen Schreiben werden ähnliche Anliegen zum Betriebsreglement des Flughafens Zürich vorgebracht.
Die verlängerte Wochenendsperre hängt zusammen mit dem Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland, der noch der Ratifikation durch die Eidg. Räte bedarf. Die verlängerte Sperre untersagt An- und Abflüge über deutsches Gebiet zwischen 20.00 und 09.00 Uhr an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen im Bundesland Baden-Württemberg. Die neue Änderung hat ebenso wie die seit letztem Oktober geltende nur provisorischen Charakter. Die Erarbeitung des neuen Betriebsreglements wurde nach der Unterzeichnung des Staatsvertrags mit dem Koordinationsprozess zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) im Herbst 2001 in Angriff genommen. Ziel dieses Prozesses ist es, bis im August eine Betriebsvariante als Grundlage für das künftige Betriebsreglement vorzuschlagen.Das BAZL wird in Übereinstimmung mit dem Staatsvertrag über die beantragten provisorischen Änderungen des Betriebsreglements entscheiden. Einsprecher können den Entscheid, der im Spätsommer zu erwarten ist, an die Rekurskommission des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) weiterziehen.