Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder
Beginn Inhaltsbereich
Mit dieser Änderung des Betriebsreglements setzt der Flughafen einen weiteren Eckpunkt des neuen Staatsvertrags Schweiz- Deutschland, der noch der Ratifikation durch die Eidg. Räte bedarf, um. Die verlängerte Sperre an Wochenenden untersagt An- und Abflüge über deutsches Gebiet zwischen 20.00 und 09.00 Uhr. Bereits seit dem 19. Oktober 2001 in Kraft ist die Nachtflugregelung mit einer Flugsperre über Deutschland von 22.00 bis 06.00 Uhr.
Die neue Änderung hat aber ebenso wie die seit letztem Oktober geltende nur provisorischen Charakter. Die Erarbeitung des neuen Betriebsreglements wurde nach der Unterzeichnung des Staatsvertrags mit dem Koordinationsprozess zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) im Herbst 2001 in Angriff genommen. Ziel dieses Prozesses ist es, bis im August eine Betriebsvariante als Grundlage für das künftige Betriebsreglement vorzuschlagen. Daran beteiligt sind nebst dem Flughafen Zürich, dem Flugsicherungsunternehmen Skyguide und Crossair auch 14 Kantone und die in das Verfahren involvierten Bundesstellen. Das BAZL geht davon aus, dass der Entwurf der Flughafen Zürich AG für das neue Reglement Ende Jahr vorliegen wird.Die öffentliche Auflage der Betriebsreglements-Änderung beginnt am 18. März 2002 und dauert bis 17. April. Das BAZL hört die vom Flughafenbetrieb tangierten Kantone Aargau, Schaffhausen, Thurgau und Zürich sowie die deutschen Landkreise Konstanz und Waldshut direkt an. Einsprecher können den Entscheid des BAZL, der im Sommer zu erwarten ist, an die Rekurskommission des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) weiterziehen.