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Gemäss der Kriterienliste, welche am 2. Koordinationsgespräch verabschiedet worden war, schneiden die Varianten «Violett»/«Orange», «Oliv» und «Grün» gesamthaft betrachtet am besten ab. Diese Liste umfasst Bewertungen in den Bereichen Luftfahrt, Umweltbelastung und Raumentwicklung. Während bei «Violett»/«Orange» in bestimmtem Masse eine Kanalisierung des Luftverkehrs von und nach Zürich erfolgt, geht «Oliv» eher von einer Verteilung aus. Die vom Kanton Zürich im Rahmen der Vernehmlassung Anfang Februar eingebrachte Variante «BV2» wiederum setzt noch stärker auf die Verteilung der An- und Abflüge.
Die Einordnung von «BV2» gemäss der Kriterienliste konnte noch nicht vorgenommen werden. Dies geschieht nun parallel zur Vertiefung der Variante bis zum nächsten Koordinationsgespräch Ende Mai. Im selben Zeitraum erfolgen auch detaillierte Abklärungen der Varianten «Violett»/«Orange» und «Oliv», die unter anderem umfangreiche Lärm- und Leistungsfähigkeits-Berechnungen beinhalten. Zudem soll eine eventuelle Kombination von «Oliv» und «BV2» abgeklärt werden. Aufgabe des 4. Koordinationsgespräches wird es dann sein, zu prüfen, ob die eingereichten Unterlagen vollständig sind und als Grundlage für den Variantenentscheid der Teilnehmer genügen. Die Variantenvorschläge für die künftige Betriebsvariante sollen am 5. und letzten SIL-Koordinationsgespräch Ende August verabschiedet werden.Für das jetzt zu erarbeitende Betriebskonzept nicht in Frage kommen kann die Variante «Grün», die den Bau einer Parallelpiste 16/34 anstelle der bestehenden Piste 14/32 vorsieht. Grund ist ihr Realisierungshorizont von über zehn Jahren. «Grün» soll aber im Sinne einer allfälligen langfristigen Option grundsätzlich auf die Machbarkeit hin überprüft werden.
Die Pflicht, ein neues Betriebsreglement zu erarbeiten, ergibt sich aus der Betriebskonzession, welche der Flughafen Zürich im Mai 2001 vom Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) für weitere 50 Jahre erhalten hat. Der Entwurf für das Reglement muss bis Ende Jahr vorliegen. Eine der Grundlagen bildet der Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland über den Flugverkehr nach Zürich. Das neue Betriebsreglement soll gleichzeitig mit dem Staatsvertrag, über dessen Ratifikation das Parlament noch heuer zu entscheiden hat, im Jahr 2005 in Kraft treten.Voraussetzung für die Genehmigung des Betriebsreglementes durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ist das im Rahmen des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) zu erarbeitende Objektblatt für den Flughafen Zürich. Es enthält unter anderem die raumplanerischen Bedingungen für den Betrieb des Flughafens. Die Genehmigung dieses Objektblattes liegt in der Kompetenz des Bundesrates. Der SIL-Koordinationsprozess dient der Abstimmung der beiden Verfahren mit dem Ziel, unnötige Verzögerungen im Bewilligungsprozess zu vermeiden.