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Die Nachtflugregelung ist als erste vorgezogene Massnahme seit dem 19. Oktober 2001 in Kraft; die Wochenendregelung wird als zweite vorgezogene Massnahme ab Beginn des Winterflugplans Ende Oktober 2002 folgen. Die restlichen Bestimmungen des Vertrages entfalten ab Februar 2005 ihre Wirkung. Die vertraglich vorgesehene Kommission zwischen beiden Ländern hat sich ebenfalls bereits gebildet. Sie begleitet die Umsetzung des Vertrags und soll auch in Zukunft als Plattform zur Behandlung sämtlicher Fragen dienen, welche sich im Zusammenhang mit dem Abkommen stellen.
Der Staatsvertrag bildet im Weiteren eine wichtige Rahmenbedingung für das neue Betriebskonzept des Flughafens Zürich. Diese luftrechtlich vorgeschriebene Überprüfung aller betrieblichen Aspekte ergibt sich aus der Erneuerung der Konzession durch das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im letzten Jahr. Im Rahmen eines Koordinationsprozesses zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) werden nun seit Abschluss des Staatsvertrages mögliche Betriebsvarianten evaluiert, welche auch die Vorgaben des Staatsvertrages zu berücksichtigen haben. Mehrere Varianten liegen bereits vor. Involviert in dieses Verfahren sind nebst dem Flughafen Zürich der Standortkanton, Nachbarkantone, Crossair, Skyguide und die tangierten Bundesstellen. Das neue Betriebsreglement soll gleichzeitig mit dem Staatsvertrag in Kraft treten.Der Bundesrat erachtet den Staatsvertrag als eine ausgewogene Lösung, welche einer langjährigen Kontroverse und schwierigen Verhandlungen ein Ende setzt. Der Vertrag berücksichtigt die Interessen beider Länder auf angemessene Art. Bereits 1984 hatten die Schweiz und Deutschland die Frage der An- und Abflüge zum und vom Flughafen Kloten in einer gemeinsamen Verwaltungsvereinbarung geregelt. Deren Umsetzung verlief aber nicht zufriedenstellend. Der Staatsvertrag garantiert nun der Schweiz das Recht, die Flugsicherung im süddeutschen Luftraum auszuführen und schafft stabile Verhältnisse für das künftige Betriebskonzept. Letzteres ist auch für eine erfolgreiche Entwicklung der neuen schweizerischen Fluggesellschaft unabdingbar.
Die parlamentarische Behandlung ist für die Sommer- und Herbstsession vorgesehen. Im Fall der Genehmigung durch das Parlament ist ein Austausch der Ratifikationsurkunden noch 2002 möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass das Parlament Deutschlands den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt ebenfalls gutgeheissen hat.