Bundesrat will Moratorium “gentechnikfreie Landwirtschaft” verlängern

Bern, 14.05.2008 - Der Bundesrat will das am 27. November 2010 auslaufende Moratorium „für eine gentechnikfreie Landwirtschaft“ um weitere drei Jahre verlängern. Das UVEK wird eine entsprechende Botschaft zur Verlängerung des Moratoriums ausarbeiten.

Noch bis am 27. November 2010 gilt das von Volk und Ständen angenommene Moratorium „für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft". Bis dann dürfen gentechnisch veränderte Tiere für die Produktion von Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen nicht in Verkehr gebracht und gentechnisch veränderte Pflanzen in der Landwirtschaft nicht angebaut werden. Die Aussaat zu Forschungszwecken ist unter strengen Auflagen erlaubt. Wird von keiner Seite etwas unternommen, wird das Moratorium nicht verlängert.

Das Moratorium wurde 2005 damit begründet, dass in der Landwirtschaft kein Bedarf nach Gentechnik bestehe und bezüglich der Risiken dieser Technologie noch grosse Kenntnislücken offen seien. Kurze Zeit nach Beginn des Moratoriums lancierte der Bundesrat deshalb ein „Nationales Forschungsprogramm über Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen" (NFP59).

Der Bundesrat beurteilt die Ausgangslage heute wie folgt:

  • Die Ergebnisse des NFP59 und somit Antworten auf die Besonderheiten der Schweizer Landwirtschaft und Umwelt liegen erst Mitte 2012 vor.
  • Vollzugsbestimmungen für den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen im Freiland können sinnvollerweise erst erarbeitet werden, wenn die erwarteten Grundlagen aus dem NFP59 vorliegen. Erwartet werden insbesondere Antworten zur biologischen Sicherheit gentechnisch veränderter Pflanzen und zur Koexistenz von gentechnischem, traditionellem und biologischem Landbau.
  • Das bisherige Moratorium hat zu keinen erkennbaren Problemen geführt, weder für die Landwirtschaft noch für die Forschung oder die internationalen Beziehungen. Die Schweizer Landwirtschaft konnte sich vielmehr gegenüber andern Produktionsländern als gentechnikfrei profilieren.

Der Bundesrat will deshalb das Moratorium um weitere drei Jahre verlängern und so ermöglichen, dass das NFP59 ohne politischen Druck weitergeführt und abgeschlossen werden kann. Das UVEK wird eine entsprechende Botschaft zur Verlängerung des Moratoriums ausarbeiten und klären, auf welcher Regelungsstufe diese anzusiedeln ist (Bundesverfassung oder Gentechnikgesetz).

Wichtige Interessengruppen wie die bäuerlichen Organisationen, die Umwelt- und die Konsumentinnenorganisationen befürworten die Verlängerung des Moratoriums. Zudem hat der Grosse Rat des Kantons Bern am 9. April 2008 eine Standesinitiative verabschiedet mit dem Ziel, das Moratorium zu verlängern.


Adresse für Rückfragen

André Simonazzi Pressesprecher UVEK, 079 597 64 49
Georg Karlaganis, Chef Abteilung Stoffe, Boden Biotechnologie, Bundesamt für Umwelt BAFU, 079 415 99 62



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