Revidiertes Patentgesetz tritt in Kraft

Bern, 21.05.2008 - Der Bundesrat hat heute beschlossen, die Änderung des Patentgesetzes auf den 1. Juli 2008 in Kraft zu setzen. Gleichzeitig wird auch der Patentrechtsvertrag vom 1. Juni 2000 für die Schweiz wirksam. Das neue Recht ist für die Standortattraktivität des Forschungs- und Wissensplatzes Schweiz wichtig.

Am 22. Juni 2007 stimmten die Eidgenössischen Räte der Änderung des Patentgesetzes sowie dem Bundesbeschluss über die Genehmigung des Patentrechtsvertrags zu (BBl 2007 4593 und BBl 2007 4701). Die Änderungen passen das Patentrecht dem technologischen Fortschritt und den internationalen Entwicklungen der vergangenen Jahre an. Sie fördern das innovative Klima sowie das Wirtschaftswachstum in der Schweiz.

Als Schwerpunktziel stellen spezifische Bestimmungen im Bereich der Biotechnologie einen angemessenen Patentschutz für biotechnologische Erfindungen sicher und tragen gleichermassen den Interessen der Wirtschaft wie auch den Interessen des Gemeinwohls Rechnung. Weitere wesentliche Änderungen betreffen die bessere Verfügbarkeit pharmazeutischer Produkte in Entwicklungsländern sowie Massnahmen zur Bekämpfung der Piraterie. Der Patentrechtsvertrag vereinheitlicht bestimmte Formalerfordernisse bei der Anmeldung und Aufrechterhaltung eines Patents, die in den einzelnen Ländern bislang sehr unterschiedlich geregelt waren. Mit der Veröffentlichung von Patentanmeldungen, einem Einspruchsverfahren sowie einer fakultativen Recherche zum Stand der Technik bringt das neue Recht namhafte Verbesserungen des nationalen Patenterteilungsverfahrens. Diese erhöhen die Transparenz, stellen die frühe Verbreitung von Wissen sicher und verbessern die Position der von Patenten betroffenen Dritten.

Nach Abschluss der umfangreichen Vorarbeiten (Ausarbeitung des Ausführungsrechts und Anpassungen bei den Arbeits­abläufen des Eidg. Instituts für Geistiges Eigentum und in der Zollverwaltung) hat der Bundesrat heute die Inkraftsetzung des geänderten Rechts auf den 1. Juli 2008 beschlossen. Die wirtschaftlich bedeutenden Reformen können so rasch Wirkung entfalten.


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Felix Addor, Stv. Direktor Eidg. Institut für Geistiges Eigentum, Tel. +41 31 377 72 01


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