Aktivitäten der Schweiz im Europarat

Bern, 23.05.2008 - Der Bundesrat hat am Mittwoch, dem 21. Mai, seinen Bericht über die Tätigkeiten der Schweiz im Europarat im Jahr 2007 sowie den 9. Bericht über die Schweiz und die Konventionen des Europarats zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet. Die Schweiz ist nach wie vor überzeugt, dass sie auch in Zukunft eine aktive Rolle im Europarat spielen sollte.

Die Schweiz wird sich weiterhin auf die drei Kernbereiche des Europarats, d.h. Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Wahrung der Menschenrechte, konzentrieren. Dabei wird sie sich insbesondere für die Sicherung der Effizienz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die Umsetzung der bestehenden Rechtsnormen des Europarats und, wo nötig, die Ausarbeitung neuer Normen in den drei Kernbereichen einsetzen. 

Im Berichtszeitraum fällte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieben Urteile in Fällen, die die Schweiz betreffen. In sechs Fällen stellte der Gerichtshof eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention fest. In einem weiteren Urteil verneinte die Grosse Kammer des Gerichtshofs eine Verletzung der Meinungsäusserungs­freiheit. 

Der Bundesrat verfasst zu Beginn jeder Legislaturperiode einen Bericht über alle Konventionen des Europarats, die die Schweiz nicht ratifiziert hat. 

Gemäss der Botschaft vom 23. Januar 2008 über die Legislaturplanung dürfte das Parlament die folgenden Konventionen im Laufe der Legislaturperiode behandeln: die Konvention über Menschenrechte und Biomedizin sowie deren Zusatzprotokolle über das Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen und die Transplantation von Organen und Gewebe menschlichen Ursprungs, die Konvention über Cyber­kriminalität; die Konvention zum Schutz der Kinder gegen sexuelle Ausbeutung und sexuellen Missbrauch, die Konvention über Geldwäsche, Terrorismus­finanzierung sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und die Konvention gegen Menschenhandel.


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