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Am 9. April hatte der Bundesrat eine Sonderverordnung erlassen, welche für die Fussballmannschaften nach den Spielen der Euro 2008 Flüge ausserhalb der Öffnungszeiten der Schweizer Flughäfen erlaubt. Ursprünglich war vorgesehen, dass pro Mannschaft nur ein Flug bewilligt werden soll. Der Kanton Tessin meldete anschliessend das Bedürfnis an, für die Flüge nach Lugano mehrere Flugzeuge pro Mannschaft zulassen zu können. Begründet wurde dies damit, dass in Lugano auf Grund des Anflugverfahrens und der Pistenlänge nur Flugzeuge landen können, in denen rund 50 Personen Platz haben. Der Bundesrat hat in der Folge am 7. Mai die Sonderverordnung ergänzt und für die im Tessin stationierten Fussballmannschaften mehrere Flugbewegungen ausserhalb der Öffnungszeiten des Flugplatzes von Lugano zugelassen.
Auf Gesuch des Flugplatzes Lugano, das vom Kanton Tessin unterstützt wurde, hat das BAZL nun an den Spieltagen der im Tessin untergebrachten Fussball-Nationalmannschaften den Einsatz von maximal vier Flugzeugen pro Mannschaft nach Betriebsschluss des Flugplatzes genehmigt.