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Die Schweiz nimmt seit dem 1. Dezember 2006 an der EASA teil. Dadurch hat sie auch die Verordnungen der Agentur übernommen. Diese sind in der Schweiz direkt anwendbar. Es handelt sich dabei um Vorschriften, welche das Zulassungsverfahren und die Lufttüchtigkeit bei Luftfahrzeugen regeln. Die Normen stellen sicher, dass Luftfahrzeuge grundsätzlich flugtauglich und sicher sind.
Mit dem Entscheid des Bundesrates wird das Schweizer Recht nun an die EASA Vorgaben angepasst. Damit ist sichergestellt, dass zwischen der nationalen Gesetzgebung und dem EU-Recht keine Differenzen bestehen. Für die Luftfahrt-Industrie ändert sich dadurch nichts, da die EASA-Normen bereits heute gelten. Allerdings fallen nicht alle Luftfahrzeuge in den Geltungsbereich der EASA: Da die Agentur keine entsprechenden Regeln erlassen hat, gilt das Schweizer Recht weiterhin für historische Luftfahrzeuge und Luftfahrzeuge, die wissenschaftlichen oder militärischen Zwecken dienen.