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In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach direkten Busverbindungen zwischen den Schweizer Flughäfen und touristischen Destinationen gestiegen. Der Bund konnte bisher Gesuche für Verbindungen aus rechtlichen Gründen oft nicht bewilligen. Aufgrund von zwei überwiesenen Motionen im Nationalrat und im Ständerat hat nun der Bundesrat die VPK revidiert (Inkrafttreten: 1. August 2008).
Um die Verfahren zu vereinfachen, können in Zukunft für die Transfers von Fluggästen Eidgenössische Bewilligungen erteilt werden. Die Transfers sind zwar weiterhin bewilligungspflichtig, die Bewilligungen können aber erleichtert erteilt werden. Gar keine Bewilligung benötigt der Transport von Gruppen, die im Rahmen eines Pauschalangebotes einen solchen Transfer benützen.
Das Ziel der Neuregelung ist es, interessierten Transportunternehmen einfacher eine Bewilligung erteilen zu können. Halten die Erbringer der Flughafentransporte gewisse Auflagen ein, so konkurrenzieren in der Praxis diese Transporte den abgeltungsberechtigten öffentlichen Verkehr nicht wesentlich. Dies zeigen die Erfahrungen mit Pilotversuchen. Zentral ist dabei, dass die Transporte ausschliesslich von den Fluggästen benutzt werden dürfen und somit nicht allgemein zugänglich sind.
Bei einer Anhörung begrüsste die Mehrheit der betroffenen Stellen die vollständige Öffnung für den Gruppentransfer und die erleichterte Bewilligungserteilung für Individualreisende. Namentlich Tourismuskreise, das Transportgewerbe und die Mehrheit der Kantone sprachen sich dafür aus.