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Fälschung und Piraterie haben in den letzten Jahren stetig an Bedeutung zugenommen und ein globales Ausmass erlangt. Das Organisierte Verbrechen finanziert sich inzwischen zu einem erheblichen Teil aus dem Verkauf von Fälschungen und Raubkopien. Plagiate werden ohne Qualitätssicherung produziert, Herstellungsstandards werden ignoriert. Daher sind gefälschte Produkte oft von minderer Qualität und stellen für Konsumentinnen und Konsumenten ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar – auch in der Schweiz: Illegale Waren können zum Beispiel über das Internet oder über Touristinnen und Touristen die Schweiz erreichen. Aus diesen Gründen wurden in der Schweiz die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst.
Zoll kann Waren einfacher konfiszieren und vernichten
Die Gesetzesänderungen, die auf den 1. Juli in Kraft treten, schaffen deutlich bessere Grundlagen für die Bekämpfung von Fälschung und Piraterie. Rechtsinhaberinnen und Rechtsinhaber können auch den privaten Import von Design- und Markenfälschungen in die Schweiz verbieten. Konsumentinnen und Konsumenten werden durch diese Neuregelung zwar nicht bestraft, sie riskieren aber den Verlust ihrer Waren am Grenzübergang. Zudem wird es einfacher, rechtswidrige Produkte aus dem Verkehr zu ziehen, weil Fälschungs- und Pirateriewaren künftig direkt durch den Zoll vernichtet werden, wenn dagegen nicht Einsprache erhoben wird. So können kostspielige Gerichtsverfahren vermieden werden. Damit sich Fälschung und Piraterie in Zukunft weniger lohnen, wurden ausserdem die Strafandrohungen für gewerbliche Rechtsverletzungen verschärft und vereinheitlicht.
Angemessener Schutz für Kulturwirtschaft im Internetzeitalter
Um die Kulturschaffenden im digitalen Zeitalter angemessen vor den Vervielfältigungs- und Verbreitungsmöglichkeiten zu schützen, tritt ebenfalls auf den 1. Juli 2008 das teilrevidierte Urheberrecht in Kraft. Neu verboten ist zum Beispiel die Umgehung von technischen Massnahmen (z. B. Kopierschutz), die den Rechtsinhaberinnen und Rechtsinhabern helfen können, ihre geschützten Werke und Leistungen vor unerlaubten Nutzungen zu bewahren.
Änderungen werden durch gezielte Massnahmen bekannt gemacht
STOP PIRACY und das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum machen durch diverse gezielte Massnahmen auf die Gesetzesänderungen aufmerksam: Flyer werden an Reisende verteilt, Plakate an Grenzübergängen aufgehängt, Informationen über Flughäfen, Reiseveranstalter, Ferienjournale und das Internet gestreut. Der Weg in eine fälschungsfreie Schweiz ist aber noch weit. Deshalb mahnte Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes: «Um Fälschung und Piraterie effektiv zu bekämpfen, müssen die Schweizer Wirtschaft und die Konsumentinnen und Konsumenten am gleichen Strick ziehen.»
Weitere Unterlagen:
Die Medienmappe und weitere Informationen finden Sie auf www.stop-piracy.ch unter «Media» und auf www.ige.ch.