Russischer Geschäftsmann ausgeliefert; Russland garantiert Einhaltung der Menschenrechte

Bern, 30.06.2008 - Die Schweiz hat heute einen russischen Geschäftsmann an sein Heimatland ausgeliefert. Der Mann, dem Vermögensdelikte in Höhe von 400 Millionen US-Dollar vorgeworfen werden, flog am Vormittag in Begleitung von russischen Polizeibeamten von Zürich nach Moskau ab. Russland hat in einer umfassenden Erklärung die Einhaltung der Menschenrechte garantiert.

Der Geschäftsmann war am 22. Dezember 2006 in Zürich verhaftet worden. Gemäss russischem Auslieferungsersuchen soll der ehemalige Direktor einer Londoner Tochtergesellschaft einer russischen Reederei zusammen mit Komplizen nachteilige Geschäfte abgeschlossen und so die Muttergesellschaft um mindestens 400 Millionen US-Dollar betrogen haben. Die Hälfte des deliktisch erlangten Gewinns soll durch Investitionen in Form von Beteiligungen und Anleihen in Russland gewaschen worden sein.

Am 9. März 2007 bewilligte das Bundesamt für Justiz (BJ) die Auslieferung an Russland. Es machte die Bewilligung allerdings von der Bedingung abhängig, dass die russischen Behörden menschenrechtskonforme Haftbedingungen garantieren und der Schweizer Vertretung ein Besuchsrecht gewähren. Der Auslieferungsentscheid des BJ wurde am 5. Juli 2007 vom Bundesstrafgericht und am 18. Dezember 2007 vom Bundesgericht bestätigt. Um den Schutz des Geschäftsmanns zu verstärken, machte das Bundesgericht die Auslieferung allerdings von der Präzisierung der mittlerweile abgegebenen russischen Garantien abhängig.

Garantien reduzieren Risiken auf ein rein theoretisches Minimum

In seinem Grundsatzentscheid (1C_205/2007) führte das Bundesgericht aus, dass in gewissen Fällen ernsthaft angenommen werden müsse, dass eine Person nach der Auslieferung im ersuchenden Staat einer menschenrechtswidrigen Behandlung ausgesetzt sein könnte. Dieses Risiko könne aber durch diplomatische Garantien behoben oder auf ein so geringes Mass herabgesetzt werden, dass es als nur noch theoretisch erscheine. Ein solches theoretisches Risiko könne, da es praktisch immer bestehe, für die Ablehnung der Auslieferung nicht genügen. Sonst wären Auslieferungen überhaupt nicht mehr möglich und Straftäter könnten sich durch Grenzübertritt vor der Strafverfolgung schützen.

Auslieferung durch Beschwerde in Strassburg verzögert

Am 20. Februar 2008 übermittelte die russische Botschaft eine Garantieerklärung der russischen Generalstaatsanwaltschaft, welche die vom Bundesgericht festgelegten Bedingungen erfüllt. Infolge einer Beschwerde des russischen Geschäftsmanns gegen den Auslieferungsentscheid der Schweizer Behörden ersuchte allerdings der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg die Schweiz, vorerst vom Vollzug der Auslieferung abzusehen. Nach einer ersten Prüfung der Beschwerde zog der Gerichtshof am 19. Juni 2008 sein Ersuchen um aufschiebende Wirkung zurück, womit einem Vollzug der Auslieferung nichts mehr im Weg stand. Über die Beschwerde selbst hat der Gerichtshof noch nicht entschieden.


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