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Der Bundesrat hatte im vergangenen Herbst die revidierte Gebührenordnung des BAZL genehmigt und auf Anfang 2008 in Kraft gesetzt. Durch die angepassten Gebührensätze kann das BAZL wie von der Landesregierung gefordert seinen Kostendeckungsgrad erhöhen und 20 zusätzliche Stellen für die Sicherheitsaufsicht haushaltneutral finanzieren. Die neue Gebührenverordnung ermöglicht dem Amt auch, seine Leistungen verstärkt nach Aufwand zu verrechnen, während die alte Fassung noch mehrheitlich Pauschalgebühren enthalten hatte.
Die neuen Gebührensätze lösten in Luftfahrtkreisen Kritik aus. Vor allem Vertreter der Leichtaviatik beklagten sich über das Ausmass der Aufschläge verschiedener Gebührensätze. An einer Informationsveranstaltung des Aero-Clubs sagte BAZL-Direktor Raymond Cron Mitte Mai zu, die Tarife zu überprüfen. Die Abklärungen ergaben, dass bei der Festlegung einzelner Gebührensätze Spielraum für eine Reduktion besteht. Das BAZL hat deshalb entschieden, die folgenden Gebührentarife zu senken:
Das BAZL reduziert diese Gebühren rückwirkend auf Anfang 2008. Piloten, Luftfahrzeugbesitzer, Untenehmen und Organisatoren von Flugveranstaltungen, welche noch die höheren Ansätze bezahlt haben, erhalten die Differenz zu den neuen Tarifen zurückerstattet.