Die Schweiz ratifiziert die UNESCO-Übereinkommen über kulturelle Vielfalt und immaterielles Kulturerbe

Bern, 16.07.2008 - Die Schweiz hat das Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen und das Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes ratifiziert. Nachdem die Referendumsfrist am 10. Juli 2008 unbenutzt verstrichen war, überreichte heute Botschafter Ernst Iten, Ständiger Delegierter der Schweiz bei der UNESCO, dem UNESCO-Generaldirektor Koïchiro Matsuura die entsprechenden Urkunden. Die Vorarbeiten zur Umsetzung der Konventionen haben bereits begonnen.

Am 20. März 2008 hat das Parlament mit überwältigender Mehrheit das Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen sowie das Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes genehmigt. Der Beschluss unterstand dem fakultativen Referendum. Nach Ablauf der Referendumsfrist am 10. Juli 2008 hat der Bundesrat heute die Ratifikationsurkunden am Hauptsitz der UNESCO in Paris hinterlegen lassen. Drei Monate nach dieser Hinterlegung, am 16. Oktober 2008, wird die Schweiz ein vollwertiger Vertragsstaat sein.

  • Das von der UNESCO im Jahr 2005 verabschiedete Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen schafft eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage zugunsten der kulturellen Vielfalt. Es anerkennt die Besonderheit von kulturellen Aktivitäten, Gütern und Dienstleistungen als Träger von Identitäten, Werten und Sinn. Es bestätigt auch das souveräne Recht der Staaten, ihre Kulturpolitik zu formulieren und umzusetzen.
  • Das Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes aus dem Jahr 2003 bezweckt die Erhaltung und Pflege des gelebten, von Generation zu Generation tradierten kulturellen Erbes sowie die Stärkung des Bewusstseins für dessen Bedeutung. Die Vertragsstaaten sind aufgefordert, auf nationaler Ebene und im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit günstige Rahmenbedingungen für die Praxis und Überlieferung traditioneller kultureller Ausdrucksformen wie Musik, Theater, Legenden, Tanz oder Handwerk zu schaffen.

Bereits haben die Vorarbeiten für die Umsetzung der Konventionen begonnen. In enger Zusammenarbeit mit der Schweizerischen UNESCO-Kommission, den kantonalen Behörden und den Trägern des lebendigen Kulturerbes ist das Bundesamt für Kultur daran, die Eckpfeiler eines künftigen schweizerischen Inventars des immateriellen Kulturerbes zu definieren. Die Inventarisierung stellt die Grundlage für mögliche staatliche Massnahmen dar und ermöglicht so erst eine gezielte Bewahrung und Förderung einzelner Bestandteile dieses Erbes. Die Inventarisierung soll 2009 beginnen.


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