Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder
Beginn Inhaltsbereich
Mit der Einstellung des Flugbetriebs ist Swissair nicht mehr in der Lage, die ihr mit Streckenkonzessionen übertragenen Rechte und Pflichten zu erfüllen. Um der Nachfrage trotzdem entsprechen zu können, erteilt das BAZL der Crossair AG mit sofortiger Wirkung die entsprechenden Bewilligungen. Gleichzeitig werden die gesetzlich vorgesehenen Verfahren für die ordentliche Übertragung der Streckenkonzessionen eingeleitet. Die gegenwärtige Lage präsentiert sich für das BAZL folgendermassen:
Für die Übernahme von Streckenkonzessionen kommen grundsätzlich nur schweizerische Flugbetriebe in Frage, die im Besitze eines «Air Operator Certificate» (AOC) und einer Betriebsbewilligung sind. Das AOC kann vom BAZL nur ausgestellt werden, wenn das Unternehmen den Flugbetrieb und den Flugzeugunterhalt gemäss den europäischen JAR-OPS-Vorschriften gewährleisten kann, für die Erteilung der Betriebsbewilligung ist zudem der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Linienbetrieb erforderlich (Art. 103 Luftfahrtverordnung; SR 748.01). Die Ausstellung von Streckenkonzessionen für Europa-Flüge sollte bis zum Flugplanwechsel am 28. Oktober 2001 möglich sein.