Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder
Beginn Inhaltsbereich
Mit seinem Antrag für eine verlängerte «Nachtruhe» an das BAZL hat der Flughafen Zürich den vom Zürcher Regierungsrat am 23. August 2000 verabschiedeten Grundsätzen zur Flughafenpolitik Rechnung getragen. Die neue Regelung ist die europaweit strengste für einen Flughafen mit Interkontinentalverkehr.
Die Änderung des Betriebsreglementes beinhaltet auch einen der Eckpunkte des neuen Staatsvertrages Schweiz- Deutschland. Diese haben die Verkehrsminister Moritz Leuenberger und Kurt Bodewig am 23. April 2001 festgelegt. Die Änderung hat aber nur provisorischen Charakter. Die Erarbeitung des neuen Betriebsreglementes kann nach Abschluss der Detailverhandlungen und der Paraphierung des Staatsvertrages in Angriff genommen werden. Das BAZL geht davon aus, dass das neue Reglement im vierten Quartal 2002 zur Genehmigung vorliegen wird.Die öffentliche Auflage der Betriebsreglements-Änderung beginnt mit der Publikation im Bundesblatt vom 3. Juli 2001 und dauert bis 3. August. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und das BAZL hören die vom Flughafenbetrieb tangierten Kantonen Aargau, Schaffhausen, Thurgau und Zürich direkt an. Einsprecher können den Entscheid des BAZL an die Rekurskommission des UVEK weiterziehen.