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Standläufe sind notwendig, um die Funktionsfähigkeit von Triebwerken nach dem Unterhalt oder einer Reparatur zu testen. Die am Flughafen Zürich heute noch vorhandenen Schallschutzröhren sind technisch veraltet und teilweise so baufällig, dass sie nicht mehr sicher betrieben werden können oder bereits abgebrochen werden mussten. Zudem passen sie nicht mehr zu den modernen Flugzeugflotten. Der Bau einer neuen SSA wurde deshalb vom BAZL als Auflage im vorläufigen Betriebsreglement (vBR) für den Flughafen Zürich angeordnet. Die Beschwerdeverfahren gegen das vBR sind aber vor dem Bundesverwaltungsgericht noch hängig, womit auch die Vorgabe, eine SSA zu bauen, formell noch nicht in Kraft ist.
Mitte Januar 2007 hat Unique dennoch ein Gesuch für den Bau einer SSA eingereicht. Während der Auflage des Projekts gingen verschiedene Einsprachen von Flughafengemeinden, Privaten und der Swiss ein. Die jetzt genehmigte Anlage ist so gross, dass sie alle Flugzeugtypen aufnehmen kann, die zurzeit am Flughafen Zürich verkehren. Sie sieht wie ein grosses U aus und ist 86 m breit und 102 m tief. Für die rund 15 m hohen Wände wird spezielles, Schall absorbierendes Material verwendet. Für die Triebwerk-Standläufe werden die Flugzeuge rückwärts in die Anlage geschoben und die Triebwerke laufen gelassen.
Das UVEK berücksichtigte bei der Erarbeitung des Entscheids neben den Projektunterlagen und den Stellungnahmen der beteiligten Fachstellen auch die Einsprachen. Der Entscheid kommt einerseits den Anliegen der Gemeinden zum Lärmschutz für die Bevölkerung entgegen. Insbesondere für nächtliche Standläufe werden Einschränkungen verfügt. Mit der neuen SSA werden die umweltrechtlichen Vorgaben zum Lärmschutz eingehalten, für die Bevölkerung resultiert vor allem in den Nachtstunden eine wesentliche Verbesserung der Lärmsituation. Andererseits trägt er aber auch den berechtigten Anliegen der Benutzer der SSA, insbesondere der Swiss, Rechnung. Für einen wesentlichen Teil ihrer Flotte ist der Flughafen Zürich nach wie vor Home-Base. Es muss möglich sein, dass die vorgeschriebenen Triebwerktests zur Wahrung eines sicheren Flugbetriebs durchgeführt werden können. Mit klaren Benützungsregeln und einem restriktiven Kontingent für Ausnahmen können die unterschiedlichen Anliegen berücksichtigt werden. Falls beim Bundesverwaltungsgericht keine Beschwerde gegen den Entscheid erhoben wird, kann der Flughafen nun mit dem Bau der SSA beginnen.