Neue Verjährungsregeln statt Unverjährbarkeit: die bessere Lösung; Abstimmung vom 30. November 2008 über die Unverjährbarkeitsinitiative

Bern, 21.10.2008 - Die Volksinitiative "Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern" ist kein taugliches Mittel, um Sexualdelikte an Kindern wirksam zu bekämpfen. Sie ist unklar formuliert, liesse sich nur mit grossen Schwierigkeiten umsetzen und könnte gar kontraproduktive Auswirkungen haben. Die Volksinitiative hat aber den Anstoss zum Erlass neuer Verjährungsregeln gegeben, welche die besonderen Bedürfnisse der jungen Opfer besser berücksichtigen.

Am 30. November 2008 stimmen Volk und Stände über die von der Vereinigung "Marche Blanche" lancierte Volksinitiative "Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern" ab. Die Initiative will verhindern, dass pädophile Straftäter infolge Verjährung ihrer Taten straffrei ausgehen. Der Bundesrat und das Parlament haben Verständnis für dieses Anliegen, betonte Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf am Dienstag an einer Medienkonferenz in Bern. Sie hielt zudem dem Initiativkomitee zu Gute, ein ungelöstes Problem ins öffentliche Bewusstsein gerückt zu haben: Wer als Kind sexuell missbraucht wird, hat oft zu wenig Zeit, um sich über die Vor- und Nachteile einer Strafanzeige Klarheit zu verschaffen. Die Volksinitiative sei aber kein taugliches Mittel, um dieses Problem zu lösen.

Der Bundesrat und das Parlament haben deshalb einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet. Die neuen Verjährungsregeln behalten die 15-jährige Verjährungsfrist bei, die jedoch erst ab Volljährigkeit des Opfers zu laufen beginnt. Damit erhält das Opfer ausreichend Zeit, um ohne Druck zu entscheiden, ob es eine Strafanzeige einreichen soll. Die neuen Verjährungsregeln könnten nach Ablehnung der Volksinitiative umgehend durch den Bundesrat in Kraft gesetzt werden.

Unbestimmte Rechtsbegriffe …

Die Volksinitiative wäre schwierig umzusetzen, weil sie zwei unbestimmte Begriffe enthält, führte Bundesrätin Widmer-Schlumpf weiter aus. Die Unverjährbarkeit soll für "Kinder vor der Pubertät" gelten; dieser Zeitpunkt sei von Person zu Person sehr unterschiedlich und lasse sich nicht genau bestimmen. Auch der Begriff "sexuelle und pornografische Straftaten" sei unklar und lasse teilweise offen, für welche Straftaten die Unverjährbarkeit gelte.

… und unrealistische Erwartungen

Zudem vermittle die Volksinitiative den Eindruck, so Bundesrätin Widmer-Schlumpf, dass die Polizei- und Justizbehörden in der Lage seien, Straftäter auch noch Jahrzehnte nach der Tat zu überführen und zu bestrafen. Mit fortschreitender Zeit werde es aber immer schwieriger, den Sachverhalt zweifelsfrei zu klären. Die Folge wären Freisprüche wegen mangelnder Beweise, was beim Opfer neue Verzweiflung auslösen könnte.

Die Waadtländer Staatsrätin Jacqueline De Quattro unterstrich, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern niemanden unberührt lasse. Kinder seien nicht immer genügend reif und erfahren, um die Strafbarkeit der erlittenen Taten zu erkennen. Zudem seien sie oft aufgrund der emotionalen und wirtschaftlichen Abhängigkeit vom Täter zum Schweigen gezwungen. Schliesslich verdrängten junge Opfer häufig das Geschehene, um sich zu schützen. Aus diesen Gründen machte sich Staatsrätin De Quattro ebenfalls für die von Bundesrat und Parlament ausgearbeitete ausgewogene Sonderregelung stark, die den jungen Opfern mehr Bedenkzeit einräumt und gleichzeitig die Interessen der Strafjustiz an einer wirksamen Strafverfolgung berücksichtigt.

Belastende Befragungen

Die Berner Untersuchungsrichterin Anastasia Falkner wies darauf hin, dass die von der Volksinitiative geforderte Unverjährbarkeit für Serientäter kaum Folgen hätte, da gemäss Gerichtspraxis die Verjährungsfrist für alle Taten mit jeder neuen gleichartigen Tat wieder neu zu laufen beginne. Bei Tätern aber, die sich seit Jahrzehnten keine Verstösse mehr zuschulden haben kommen lassen, wären im Verfahren Beweisschwierigkeiten vorprogrammiert. Die Untersuchungsrichterin unterstrich, dass es bei Sexualdelikten sehr selten Augenzeugen gebe und die Beschuldigten in der Regel nicht geständig seien. Die Strafverfolgungsbehörden könnten sich nebst der Befragung der Opfer und Beschuldigten auf praktisch keine weiteren Beweismittel stützen. Die detaillierte Befragung sei aber für die Opfer derart belastend, dass viele von ihnen nachträglich die Anzeigeerstattung bedauerten.

Michael Leupold, Direktor des Bundesamtes für Justiz (BJ), legte dar, wie die Verjährungsfristen bei Sexualdelikten an Kindern in den letzten zwei Jahrzehnten im Lichte der jeweils jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnisse zunächst verkürzt und dann sukzessive verlängert worden sind. Er würdigte den indirekten Gegenvorschlag als massgeschneiderte Lösung, die Extreme vermeidet und weitgehend den Regelungen in den meisten europäischen Ländern entspricht.


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