IMT-2000/UMTS-Mobilfunkkonzessionen: Zulassungsentscheide und Auktionsregeln

Bern, 29.08.2000 - Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) lässt alle zehn Bewerber zur IMT-2000/UMTS-Auktion zu. Alle Kandidaten erfüllen die umfangreichen Vorselektionskriterien und sind zur Zeit untereinander ausreichend wirtschaftlich unabhängig.

Die Swisscom wird mit diesem Entscheid verpflichtet, ihre Mietleitungen in den von ihr beherrschten Märkten andern Fernmeldedienstanbieterinnen zu kostenorientierten Preisen anzubieten. Bezüglich der Marktbeherrschung stützt sich der Entscheid der ComCom auf ein Gutachten der Wettbewerbskommission (WEKO) vom Februar dieses Jahres. Darin stellte die WEKO fest, dass die Swisscom im gesamten Anschlussbereich marktbeherrschend ist. Mangels entsprechender Kostenangaben der Swisscom musste die ComCom die Preise gestützt auf europäische Vergleichswerte (benchmarking) festlegen. Die verfügten Preisreduktionen bewegen sich je nach Kapazität und Distanz zwischen 14 und 63 Prozent (siehe Tabellen in der Beilage).

Mit diesem Entscheid hat die ComCom das am 21. September 1998 durch die Commcare Communications AG eingeleitete Verfahren abgeschlossen und deren Gesuch teilweise gutgeheissen. Nicht durchgedrungen ist die Commcare mit ihrem Antrag, auch die Übertragungsmedien der Swisscom, also die Kupfer- und Glasfaserkabel, den Interkonnektionsbestimmungen zu unterstellen. Die ComCom beurteilt den von der Commcare vorgelegten Sachverhalt nicht als einen Fall der Entbündelung des Teilnehmeranschlusses. Diese Frage ist jedoch Gegenstand eines andern Interkonnektionsgesuches, das von diAx im Juli eingereicht worden ist.

Bei Mietleitungen handelt es sich um Punkt-zu-Punkt-Verbindungen mit vorbestimmter Übertragungskapazität, welche andern Fernmeldedienstanbieterinnen oder Unternehmen für ihre Netzwerk- und Telekommunikationslösungen angeboten werden.
Mit der Interkonnektion werden die Netze und Dienste der verschiedenen Anbieterinnen im liberalisierten Telekommunikationsmarkt zusammengeschaltet. Bei einem Interkonnektionsverfahren handelt es sich um das gesetzlich vorgesehene Verfahren, welches zur Anwendung kommt, wenn sich die Fernmeldedienstanbieterinnen über die entsprechenden Nutzungsbedingungen, insbesondere die Preise, nicht vertraglich einigen können. In diesem Fall wird das Verfahren vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) instruiert, die Interkonnektionsbedingungen werden auf dessen Antrag durch die ComCom verfügt.

Die IMT-2000/UMTS-Funkfrequenzen werden ab dem 13. November 2000 mittels einer simultan aufsteigenden Auktion übers Internet vergeben. Zwei Hauptanliegen stehen für die ComCom bei der Konzessionsvergabe im Vordergrund: die ökonomisch effiziente Allokation der Funkfrequenzen und die Maximierung der Fairness, jedoch nicht die Maximierung der Erträge.

Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) hat entschieden, alle Bewerber zur Auktion von vier Mobilfunkkonzessionen für die Bereitstellung von IMT-2000/UMTS-Fernmeldediensten zuzulassen. Es handelt sich um die folgenden zehn Kandidaten: Cablecom Management AG, dSpeed AG (Schwestergesellschaft von diAx), Hutchison 3G Europe S.à.r.l., Orange Communications SA, Sunrise Communications AG, Swisscom AG, Team 3G (Telefonica, Sonera, One.Tel), Teldotcom AG, Telenor Mobile Communications AS, T-Mobile International AG.

Dieser Entscheid beruht auf der Auswertung der bis am 31. Mai 2000 eingegangenen Bewerbungsunterlagen durch das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM). Das BAKOM überprüfte dabei die Einhaltung der gesetzlichen Konzessionsvoraussetzungen, insbesondere die technischen Fähigkeiten, die geschäftliche Planung (Business-Pläne) und den Einfluss der Konzessionserteilung auf den Wettbewerb. Zudem war auch die Einhaltung der spezifischen Vorselektionskriterien wie Versorgungsvorgaben, National Roaming und Mitbenutzung der Standorte aufzuzeigen. Diese Kriterien werden von allen Bewerbern erfüllt.

Ausreichende wirtschaftliche Unabhängigkeit der Bewerber

Ein Grundauftrag des Fernmeldegesetzes ist die Förderung eines wirksamen Wettbewerbs. Dies wird durch die Ausschreibung von vier IMT-2000/UMTS-Konzessionen und durch die Überprüfung der ausreichenden wirtschaftlichen Unabhängigkeit der Bewerber erreicht. Im Rahmen seiner Abklärungen hat das BAKOM nicht nur die direkten Beteiligungen unter den Bewerbern, sondern auch mögliche Abhängigkeiten auf Grund von Aktionärsverträgen (z.B. durch Vetorecht) und weitere Einflussfaktoren (z.B. Verwaltungsratssitze) untersucht. Einer genaueren Überprüfung unterzogen hat das BAKOM die kapitalmässigen Verknüpfungen zwischen den Bewerbern Cablecom, Orange und Hutchison einerseits und Sunrise und Diax andererseits. Die ComCom stellt in Übereinstimmung mit dem BAKOM und der hierzu ebenfalls konsultierten Wettbewerbskommission (Weko) fest, dass alle Bewerber zum gegenwärtigen Zeitpunkt untereinander so unabhängig sind, dass keine Beeinträchtigung des Wettbewerbes zu befürchten ist. Die Konzessions- und Wettbewerbsbehörden werden sich vor und nach der Auktion dafür einsetzen, dass eine ausreichende Unabhängigkeit zwischen den Konzessionären bestehen bleibt und keine Absprachen getroffen werden, die den Wettbewerb behindern.

Konzessionsvergabe durch Auktion

Zwei Hauptanliegen stehen für die ComCom bei der Konzessionsvergabe im Vordergrund: die ökonomisch effiziente Allokation der Funkfrequenzen und die Maximierung der Vergabefairness, jedoch nicht die Maximierung der Erträge.

Frequenzen als knappes, öffentliches Gut werden in einem von Wettbewerb geprägten Markt am effizientesten mittels einer Auktion vergeben. Der Preis wird nicht von Behörden, sondern vom Markt selbst bestimmt. Den Firmen stehen hierfür vielfältigere und tiefer gehende Entscheidgrundlagen zur Verfügung als dem Staat.

Die Auktion garantiert ein faires, offenes und transparentes Vergabeverfahren, welches auch für Aussenstehende nachvollziehbar ist. In Europa haben sich deshalb eine ganze Reihe von Ländern für die Durchführung einer Auktion entschieden (z.B. England, Holland, Deutsch-land, Belgien, Dänemark, Österreich). In Frankreich und Italien kommen Spezialverfahren mit sehr hohen Lizenzgebühren zum Einsatz.

Strenge Auflagen in den Konzessionen

Anzumerken ist, dass auch in den über eine Auktion vergebenen IMT-2000/UMTS-Kon-zessionen weitgehende raumplanerische, umwelt- und konsumentenschützerische Verpflich-tungen sowie Auflagen bezüglich Versorgungspflicht und National Roaming ent-halten sein werden. Insbesondere werden strenge Standortkoordinations- und –mitbenutzungspflichten vorgeschrieben.

Auktionsregeln

Die von der ComCom genehmigten Auktionsregeln wurden vom BAKOM in Zusammen-arbeit mit der aus den USA auktionserfahrenen Firma Charles Rivers Associates so flexibel ausgestaltet, dass verfahrensbedingte Preisverzerrungen verhindert werden können und grösstmögliche Transparenz herrscht. Die IMT-2000/UMTS-Konzessionen werden ab dem 13. November 2000 parallel mittels einer simultan aufsteigenden Auktion versteigert. Diese wird elektronisch und dezentral übers Internet durchgeführt, was den Bewerbern die interne Rücksprache erleichtert. Nach Abschluss jeder Runde werden alle Gebote auf einer öffentlichen Internetseite publiziert. Der Mindestpreis für eine Konzession beträgt 50 Millionen Schweizer Franken. Die ComCom hat das BAKOM, dem die gesamte Leitung der Auktion obliegt, beauftragt, die Inkremente und den Rhythmus der Runden so dem Auktionsgeschehen anzupassen, dass ein fairer Versteigerungsprozess gewährleistet ist.

Versteigerung von drei GSM-Konzessionen: Zulassungsentscheide und Auktionsregeln

Zur Versteigerung stehen weiter drei Funkkonzessionen für die Bereitstellung von GSM-Fernmeldediensten. Es handelt sich dabei um eine Konzession, die das Nutzungsrecht an den Ex-Natel C Frequenzen beinhaltet (Bandbreite 8.2 MHz im GSM 900 MHz Band), sowie um zwei weitere Konzessionen für Frequenzblöcke im sogenannten erweiterten GSM 900 Band (je 4.8 MHz Bandbreite). Diese Konzessionen werden ab dem 11. Oktober 2000 unter der Leitung des BAKOM mittels einer "englischen" Auktion versteigert, d.h. die Konzessionen werden nacheinander einzeln vergeben (beginnend mit den Ex-Natel C Frequenzen). Zu diesen Auktionen hat die ComCom ebenfalls alle fünf Bewerber zugelassen. DiAx AG, Orange Communications SA, Swisscom AG und Telenor Mobile Communications AS nehmen an allen drei Auktionen teil, One.Tel Global Wireless AG nur an der Versteigerung der Ex-Natel C Frequenzen. Die Auktionen sind öffentlich und können live auf dem Internet mitverfolgt werden.



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