TV-Frequenzen für die Telekommunikation: erster Entscheid des Bundesrates

Bern, 12.11.2008 - Ein Teil der Frequenzen, die traditionell für die terrestrische Fernsehübertragung genutzt wurden, wird in Zukunft neuen mobilen Kommunikationsdiensten vorbehalten sein. Dies hat der Bundesrat entschieden, indem er die Änderungen des Nationalen Frequenzzuweisungsplans (NaFZ) verabschiedet hat.

Dank der Digitalisierung des Fernsehens kann das Frequenzspektrum effizienter genutzt werden. Die frei werdenden Frequenzen, die als "digitale Dividende" bezeichnet werden, ebnen neuen Diensten den Weg, zum Beispiel der Breitband-Datenübertragung für den Internetzugang über das Mobiltelefon. In der heute vom Bundesrat verabschiedeten Version des NaFZ wird das Frequenzband von 790 bis 862 MHz spätestens im Jahr 2015 für mobile Dienste zur Verfügung stehen. Die Ausbreitungseigenschaften dieser Frequenzen sind besonders interessant, denn sie ermöglichen eine ausgezeichnete Abdeckung ländlicher Gebiete und weisen gleichzeitig eine gute Durchdringung in Gebäuden auf. 

Die Schweiz ist eines der ersten europäischen Länder, das die Entscheidungen der Weltfunkkonferenz konkretisiert, die Ende 2007 unter der Ägide der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) in Genf durchgeführt wurde.

Der Bundesrat vertritt die Haltung, dass das weiterhin dem Rundfunk zugewiesene Frequenzband von 470 bis 790 MHz ausreicht, um in Zukunft den Frequenzbedarf des digitalen terrestrischen Fernsehens zu decken. Die letzten analogen Fernsehsender werden im Frühling 2009 ausser Betrieb gesetzt.  

Der Nationale Frequenzzuweisungsplan definiert, welche Frequenzen für welche Dienste verwendet werden. Für seine Aktualisierung ist das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) zuständig.


Adresse für Rückfragen

Philippe Horisberger, Leiter der Sektion Frequenzplanung, Bundesamt für Kommunikation BAKOM, 032 327 54 11


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