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Bisher keine Konten im Fall Menem gesperrt

Bern, 10.09.2001 - Aufgrund der Hinweise im argentinischen Rechtshilfeersuchen haben im Fall Menem bisher keine Konten in der Schweiz gefunden und gesperrt werden können. Auch in zwei weiteren Fällen kann die Schweiz ohne ergänzende Informationen keine Rechtshilfe an Argentinien leisten.

Im Rahmen eines Strafverfahrens gegen den ehemaligen Staatspräsidenten Carlos Menem und weitere Personen übermittelten die argentinischen Strafverfolgungsbehörden Anfang August ein Rechtshilfeersuchen an das Bundesamt für Justiz (BJ). Sie werfen Menem und den anderen Verdächtigten vor, eine kriminelle Vereinigung gegründet zu haben, um illegal Waffen an Kroatien und Ecuador zu liefern und dafür Schmiergelder zu kassieren. Sie ersuchten die Schweiz, die Konten einer Gesellschaft bei zwei Banken zu sperren. Eine der im Rechtshilfeersuchen erwähnten Banken existiert jedoch in der Schweiz nicht; bei der anderen Bank mit Sitz in Zürich konnte trotz Nachforschungen des BJ kein Konto der Gesellschaft gefunden werden. Das BJ ist bereit, weiteren Hinweisen nachzugehen, wie es Anfang September den argentinischen Behörden mitteilte.

Anfang August erhielt das BJ zudem zwei Rechtshilfeersuchen im Rahmen von Strafverfahren gegen Alberto Kohan, den ehemaligen Generalsekretär der Präsidentschaft, und gegen den amtierenden Wirtschaftsminister Domingo Cavallo. Die argentinischen Behörden werfen ihnen unrechtmässige Bereicherung vor und ersuchten die Schweiz, die Vermögenswerte der beiden Verdächtigten zu sperren. Ende August teilte das BJ den argentinischen Behörden mit, dass nähere Angaben zum Sachverhalt sowie zu allfälligen Delikten, die zur unrechtmässigen Bereicherung geführt haben, erforderlich sind. Ohne diese Ergänzungen können die Schweizer Behörden nicht prüfen, ob eine wichtige Voraussetzung für die Gewährung der Rechtshilfe (doppelte Strafbarkeit) erfüllt ist. Ferner sind zusätzliche Hinweise notwendig, wo sich die Vermögenswerte in der Schweiz befinden sollen. Zwei der insgesamt vier erwähnten Banken existieren in der Schweiz nicht.

Adresse für Rückfragen:

Bundesamt für Justiz, T +41 31 322 77 88

Herausgeber:

Bundesamt für Justiz
Internet: http://www.bj.admin.ch
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