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Die Verordnung über Dienste im Zusammenhang mit der elektronischen Zertifizierung ist die Konkretisierung einer der vom Bundesrat in seiner Strategie für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz vorgesehenen Massnahmen. Die Verordnung bestimmt die grundlegenden Anforderungen an Zertifizierungsdienste und erlaubt es den entsprechenden Anbieterinnen, sich anerkennen zu lassen, wenn sie die verlangten Anforderungen erfüllen. Für die Anerkennung zuständig sind Zertifizierungsstellen, die bei der Schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS) des Eidgenössischen Amtes für Messwesen akkreditiert sind. Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten können die Anerkennung als Qualitätssiegel einsetzen, sie dürfen ihre Zertifizierungsdienste aber auch ausserhalb des geplanten Systems anbieten.
Mit der Verabschiedung der Verordnung hat der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, die für die rechtliche Anerkennung der digitalen Signatur notwendigen Gesetzesvorschriften auszuarbeiten. Ein entsprechender Vorentwurf für ein Gesetz kann vermutlich vor Ende des Jahres in die Vernehmlassung geschickt werden. Angesichts der rasanten Entwicklung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien werden auf internationaler Ebene immer mehr Initiativen ergriffen, mit denen der Vorrang der Schriftform abgeschafft und damit der elektronische Geschäftsverkehr gefördert werden soll. So hat die Europäische Union vor kurzem eine Richtlinie über elektronische Signaturen verabschiedet, welche die Mitgliedsstaaten verpflichtet, die elektronische Signatur bis Mitte 2001 unter gewissen Bedingungen mit der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichzustellen. Auch der Bundesrat möchte die Schweizer Gesetzgebung so schnell wie möglich an die Bedürfnisse der Informationsgesellschaft anpassen. In diesem Sinne soll die Verordnung über Dienste im Zusammenhang mit der elektronischen Zertifizierung bereits den Einsatz der digitalen Signatur bei Käufen über das Internet, beim Abschluss von Verträgen online oder beim elektronischen Briefwechsel mit der öffentlichen Verwaltung fördern.
Bei der digitalen Signatur handelt es sich um ein Verschlüsselungsverfahren auf der Grundlage einer Public-Key-Infrastruktur. In einem solchen System erhält jeder Benutzer ein Schlüsselpaar. Anhand des öffentlichen Schlüssels des Absenders, der eine Meldung oder ein elektronisches Dokument mit seinem privaten Schlüssel signiert hat, kann sich der Empfänger der Identität des Absenders und der Integrität der elektronischen Meldung bzw. des Dokumentes vergewissern. Die Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten haben in ihrer Eigenschaft als vertrauenswürdige Dritte die Aufgabe, die Zugehörigkeit eines öffentlichen Schlüssels zu einer bestimmten Person zu garantieren und die zu diesem Zwecke ausgestellten elektronischen Zertifikate zu verwalten.