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Das bestehende Abkommen über den Austausch von PNR-Daten vom 29. März 2005 ist nach dreieinhalb Jahren abgelaufen. Das vom Bundesrat verabschiedete PNR-Abkommen ist, im Gegensatz zum bestehenden, unbefristet. Die USA garantieren den aus der Schweiz abreisenden Flugpassagieren darin grundsätzlich den gleichen Schutz bei den Passagierdaten wie den Passagieren aus dem EU-Raum. Anders als im Abkommen zwischen der EU und den USA sind die Datenschutzbestimmungen nicht im Abkommen selber enthalten. Das Schweizer PNR-Abkommen stützt sich auf eine Datenschutzregelung der USA ab.
In dieser Datenschutzregelung wird festgehalten, dass Fluggesellschaften, die in die USA fliegen, maximal 19 Personendaten liefern müssen. Auch das Abkommen zwischen den USA und der EU enthält die Pflicht, maximal 19 Daten zu liefern Diese umfassen unter anderem Name, Passdaten, Reiseverlauf, Ticketnummer aber auch Sitzplatznummer oder Informationen zum Gepäck. Im alten Abkommen zwischen der Schweiz und den USA erhielten die US-Behörden maximal 31 Daten. Gegenüber heute wurden die PNR-Angaben teilweise neu gruppiert und zusammengefasst. Die Datenschutzregelung der USA hält ebenfalls fest, welche Informationen nicht geliefert werden müssen, etwa solche, die Hinweise auf den ethnischen Hintergrund einer Person, die politische Meinung, die Religion oder die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder sexuelle Präferenzen enthalten könnten. Die Aufbewahrungsdauer der Daten liegt neu bei 15 Jahren. Bisher war der Zugang zu den Daten auf 3,5 Jahre befristet.
Beim Schweizer PNR-Abkommen mit den USA ist vorgesehen, dass die Daten von den Fluggesellschaften geliefert werden. Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, diese zu übermitteln, wenn sie in die USA fliegen wollen. Die Schweiz hat die Möglichkeit, die Anwendung des PNR-Abkommens in den USA vor Ort zu überprüfen.