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Bundesrat nimmt kleine Anpassung der Seilbahnverordnung vor

Bern, 26.11.2008 - Der Bundesrat hat die Seilbahnverordnung in einem Punkt revidiert. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) ist dadurch berechtigt, Nachweise und Gutachten von Seilbahnbetreibern auch unabhängig von Betriebskontrollen zu verlangen.

Die Revision der Seilbahnverordnung ermöglicht es dem BAV, künftig von Seilbahnbetreibern unabhängig von Bau- und Betriebskontrollen oder Audits Nachweise und Gutachten zu verlangen und stichprobenartige Prüfungen zur Sicherheit vorzunehmen. Beispielsweise kann das BAV in begründeten Fällen neu einen Sicherheitsnachweis über die Tragsicherheit eines bestehenden Seilbahnmasts verlangen.

In der seit 1. Januar 2007 gültigen Seilbahnverordnung war es dem BAV lediglich erlaubt, Nachweise und Gutachten dann anzufordern, wenn gleichzeitig Bau- und Betriebskontrollen oder Audits durchgeführt wurden.

Die Änderung wird per 1. Januar 2009 in Kraft treten.

Adresse für Rückfragen:

Bundesamt für Verkehr, Information, 031 322 36 43

Herausgeber:

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Internet: http://www.uvek.admin.ch/index.html?lang=de


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