Beginn Inhaltsbereich
Die Revision der Seilbahnverordnung ermöglicht es dem BAV, künftig von Seilbahnbetreibern unabhängig von Bau- und Betriebskontrollen oder Audits Nachweise und Gutachten zu verlangen und stichprobenartige Prüfungen zur Sicherheit vorzunehmen. Beispielsweise kann das BAV in begründeten Fällen neu einen Sicherheitsnachweis über die Tragsicherheit eines bestehenden Seilbahnmasts verlangen.
In der seit 1. Januar 2007 gültigen Seilbahnverordnung war es dem BAV lediglich erlaubt, Nachweise und Gutachten dann anzufordern, wenn gleichzeitig Bau- und Betriebskontrollen oder Audits durchgeführt wurden.
Die Änderung wird per 1. Januar 2009 in Kraft treten.