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Die Delegationen der Schweiz und der EU haben heute in Brüssel unter anderem über die Frage, wie das Abkommen an künftige Rechtsentwicklungen in diesem Bereich angepasst werden kann, weiter verhandelt. Die beiden Delegationen konnten sich noch nicht auf eine Lösung einigen und treffen sich voraussichtlich Anfang Dezember zu einer weiteren Verhandlungsrunde.
Der gemeinsam bis heute verhandelte Vertragstext sieht vor, dass es im Warenverkehr zwischen der Schweiz und der EU auch nach Einführung der neuen EU-Sicherheitsvorschriften keine Vorausanmeldung geben wird. Dies wird durch die anerkannte Gleichwertigkeit der Sicherheitsstandards beider Vertragspartner ermöglicht.
Dagegen soll aber der Warenverkehr zwischen der Schweiz und den Nicht-EU-Staaten den neuen Sicherheitsvorschriften unterstellt werden. Dies bedeutet, dass die Schweiz für Sendungen im direkten Import- und Exportverkehr mit Nicht-EU-Staaten eine Vorausanmeldung von Sicherheitsdaten verlangen und gestützt darauf eine Risikoanalyse durchführen wird. Das gilt insbesondere für Sendungen auf dem Landweg aus der Schweiz nach Nicht-EU-Staaten. Für Sendungen auf dem Landweg aus Nicht-EU-Staaten in die Schweiz wiederum werden die Sicherheitsdaten am ersten EU-Eingangsort verlangt, wo auch die Risikoanalyse vorgenommen wird.
Der Warenverkehr mit Drittstaaten, welcher neu der Anwendung der EU-Sicherheitsvorschriften durch die Schweiz unterstellt sein wird, entspricht rund 20% (Einfuhr) und rund 40% (Ausfuhr) des gesamten Schweizer Aussenhandels.