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Felder an die Schweiz ausgeliefert

Bern/Zürich, 24.01.2002 - Michael Felder ist von Deutschland an die Schweiz ausgeliefert worden. Er traf heute Nachmittag in Begleitung von zwei Beamten der Aargauer Kantonspolizei in Zürich-Kloten ein und wurde anschliessend nach Aarau überführt.

Michael Felder war am 11. Januar 2001 - nur wenige Stunden nach der Veruntreuung von 10 Millionen CHF aus einem Geldtransporter - gestützt auf einen Haftbefehl des Bezirksamtes Baden vom Bundesamt für Justiz (BJ) international zur Fahndung ausgeschrieben worden. Bereits am 14. Januar konnte er in Hamburg verhaftet werden. Am 16. Januar übermittelte das BJ den deutschen Behörden das Auslieferungsersuchen.

Endstation Auslieferungshaft
Auch wenn unter anderem die gute Zusammenarbeit mit Deutschland zu diesem raschen Erfolg geführt hat, zeigt der Fall Felder deutlich, dass es für Kriminelle nicht leicht ist, sich durch Flucht ins Ausland (auf Dauer) dem Zugriff der Justiz zu entziehen. Wie aus der jüngsten Auslieferungsstatistik des BJ hervorgeht, wurden letztes Jahr 108 Personen an die Schweiz ausgeliefert. Die Schweiz hat ihrerseits 132 Personen an ausländische Staaten ausgeliefert.

Es gibt kaum ein Land, wo eine Auslieferung nicht möglich ist. In Europa - die meisten Auslieferungsersuchen der Schweiz und an die Schweiz betreffen unsere Nachbarländer - erfolgen Auslieferungen in den meisten Fällen auf einfache Weise und reibungslos. Seit der Öffnung des Ostens hat auch die Zusammenarbeit mit den osteuropäischen Staaten, die mittlerweile fast alle das Europäische Auslieferungsübereinkommen ratifiziert haben, bedeutend zugenommen. So wurde letztes Jahr ein Mitarbeiter einer Sicherheits- und Bewachungsfirma, der Gelder in Millionenhöhe gestohlen hatte, nur wenige Tage nach seinem Coup in Bratislava verhaftet und später von der Slowakei an die Schweiz ausgeliefert.

Aber auch Länder der Dritten Welt erweisen sich - trotz oftmals fehlender Staatsverträge - nicht als sichere Destinationen für Kriminelle. Letzten Januar lieferte z.B. Brasilien einen wegen Mordes gesuchten Zürcher aus. Auch der Aufenthalt in asiatischen Ferienparadiesen kann unverhofft eine jähe Wende nehmen: Im letzten Frühjahr wurde ein seit neun Jahren flüchtiger Berner in Bangkok verhaftet und darauf von Thailand an die Schweiz ausgeliefert.

Adresse für Rückfragen:

Bundesamt für Justiz, T +41 31 322 77 88

Herausgeber:

Bundesamt für Justiz
Internet: http://www.bj.admin.ch
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