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Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU wurde zusammen mit den sechs anderen Verträgen der Bilateralen I am 1. Juni 2002 für eine anfängliche Dauer von sieben Jahren in Kraft gesetzt. Bis zum 31. Mai 2009 muss die Schweiz der EU mitteilen, ob sie das Abkommen unbefristet weiterführen will. Zudem soll es schrittweise auf die beiden 2007 beigetretenen neuen EU-Mitglieder Bulgarien und Rumänien ausgedehnt werden.
Für die Ausdehnung gelten folgende Übergangsfristen: Während längstens sieben Jahren (d.h. bis 2016) kann die Schweiz weiterhin Zuwanderungsbeschränkungen (Kontingente, Inländervorrang, vorgängige Kontrollen der Lohn- und Arbeitsbedingungen) anwenden. Anschliessend erlaubt eine besondere Schutzklausel während weiterer drei Jahre die Wiedereinführung von Kontingenten im Fall einer unerwünscht hohen und über einem vorgegebenen Durchschnitt liegenden Zuwanderung.
Entscheid über die Bilateralen I
Das Parlament hat die Weiterführung und Ausdehnung in einem Bundesbeschluss zusammen gefasst und am 13. Juni 2008 mit grossem Mehr genehmigt. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Die Abstimmung findet am 8. Februar 2009 statt. Lehnt das Volk die Vorlage ab, entscheidet sich die Schweiz gegen die Weiterführung der Personenfreizügigkeit. Damit würden automatisch auch die übrigen Bilateralen I ausser Kraft gesetzt, da diese untereinander juristisch zu einem Vertragspakt verknüpft sind. Es sind dies die Abkommen über den Abbau technischer Handelshemmnisse, das öffentliche Beschaffungswesen, Landwirtschaft, Land- und Luftverkehr sowie Forschung.
Für die Annahme der Vorlage wurden namentlich drei Gründe genannt:
Bundesrätin Widmer-Schlumpf bestätigte, dass die Zuwanderung von EU-Bürgerinnen und -Bürgern stark zugenommen habe. Diese Entwicklung sei konjunkturbedingt und entspreche den Bedürfnissen der Firmen in der Schweiz. Gleichzeitig gehe die Zuwanderung aus Drittstaaten spürbar zurück. Diese Verlagerung der Zuwanderung zugunsten der EU-Staatsangehörigen sei gewollt und entspreche den Zielen der schweizerischen Migrationspolitik.
Bundesrätin Leuthard wies darauf hin, dass aufgrund der schlechten internationalen Wirtschaftslage auch die Arbeitslosigkeit wieder zunehmen werde. Dies geschehe aber nicht wegen der Personenfreizügigkeit. Eine übermässige Belastung der Arbeitslosenkasse erwarte sie nicht: Die Zuwanderung erfolge konjunkturabhängig und werde bei Wachstumsschwäche abnehmen. Zudem stellten die mobilen und gut qualifizierten Zuwanderer aus der EU ein kleines Arbeitslosigkeitsrisiko dar und seien eher bereit, für eine neue Stelle die Schweiz wieder zu verlassen. Auch EU-Arbeitnehmer hätten aber Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung in der Schweiz, sofern sie ausreichend in die Arbeitslosenkasse eingezahlt haben.
Bundesrätin Calmy-Rey warnte vor Spekulationen über mögliche Szenarien im Falle einer Ablehnung: Die Konsequenzen seien im Abkommen klar festgelegt. Mit einem schweizerischen Entscheid gegen die Weiterführung der Personenfreizügigkeit sei es die Schweiz, die dieses Abkommen kündige (Art. 25 Absatz 2). Die übrigen Abkommen der Bilateralen I würden dann ebenfalls und automatisch dahinfallen (Art. 25 Absatz 4). Es handle sich bei der kommenden Abstimmung darum um einen Grundsatzentscheid über den bilateralen Weg.
Kantone unterstützen Personenfreizügigkeit
Aus Sicht der Kantone bekräftigte auch Staatsrat Jean-Michel Cina die grosse volkswirtschaftliche Bedeutung der Personenfreizügigkeit sowie der übrigen sechs bilateralen Abkommen I. Die Weiterführung und die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit sei die logische Konsequenz des bilateralen Wegs. Dieser sei eine Erfolgsgeschichte für die Schweiz und für die Kantone, zu welcher die Gegner keine Alternative bieten könnten. Die Folgen einer Ablehnung wäre gerade in wirtschaftlichen schwierigeren Zeiten fatal, weil diese zu Wettbewerbsnachteilen für die Schweiz führen würden, die nicht innert nützlicher Frist beseitigt werden könnten. Die Kantone würden auch in Zukunft Gewähr dafür bieten, dass die flankierenden Massnahmen konsequent umgesetzt werden.