Änderung des Güterverkehrsabkommens: Neunte Verhandlungsrunde mit der EU

Bern, 05.12.2008 - Die Unterhändler der Schweiz und der EU haben sich in ihren Verhandlungen über die Anpassung des Güterverkehrsabkommens an die neuen EU-Sicherheitsvorschriften im grenzüberschreitenden Warenverkehr geeinigt. Bei der Frage, wie Vertragsanpassungen an künftige Rechtsentwicklungen gehandhabt werden können, ist die Autonomie beider Parteien gewährleistet.

Die Delegationen der Schweiz und der EU haben heute in Brüssel unter anderem über die Frage, wie das Abkommen an künftige Rechtsentwicklungen in diesem Bereich angepasst werden kann, weiter verhandelt. Die beiden Delegationen konnten sich auf eine Lösung einigen, bei der die Autonomie beider Parteien gewährleistet bleibt. Es geht nun darum, die getroffene Vereinbarung durch die vorgesetzten Stellen genehmigen zu lassen. Zu gegebener Zeit werden die Ergebnisse der Verhandlungen den Medien präsentiert.

Der gemeinsam verhandelte Vertragstext sieht vor, dass es im Warenverkehr zwischen der Schweiz und der EU auch nach Einführung der neuen EU-Sicherheitsvorschriften keine Vorausanmeldung geben wird. Dies wird durch die anerkannte Gleichwertigkeit der Sicherheitsstandards beider Vertragspartner ermöglicht.

Dagegen soll aber der Warenverkehr zwischen der Schweiz und den Nicht-EU-Staaten den neuen Sicherheitsvorschriften unterstellt werden. Dies bedeutet, dass die Schweiz für Sendungen im direkten Import- und Exportverkehr mit Nicht-EU-Staaten eine Vorausanmeldung von Sicherheitsdaten verlangen und gestützt darauf eine Risikoanalyse durchführen wird. Das gilt insbesondere für Sendungen auf dem Landweg aus der Schweiz nach Nicht-EU-Staaten. Für Sendungen auf dem Landweg aus Nicht-EU-Staaten in die Schweiz wiederum werden die Sicherheitsdaten am ersten EU-Eingangsort verlangt, wo auch die Risikoanalyse vorgenommen wird.

Der Warenverkehr mit Drittstaaten, welcher neu der Anwendung der EU-Sicherheitsvorschriften durch die Schweiz unterstellt sein wird, entspricht rund 20% (Einfuhr) und rund 40% (Ausfuhr) des gesamten Schweizer Aussenhandels.


Adresse für Rückfragen

Hanspeter Mock, Mission der Schweiz bei der EU, Tel.: +32 2 286 13 29 oder +32 473 98 34 20
Hermann Kästli, Oberzolldirektion, und Serge Gumy, Oberzolldirektion, beide über die Mission der Schweiz bei der EU


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