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Güterzüge verschiedener Eisenbahn-Verkehrsunternehmen verkehren heute in der Schweiz mit Geschwindigkeiten von bis zu 120 km/h. Dies ist allerdings nur mit Achslasten bis maximal 20 Tonnen zulässig (,Zugreihe A"). Aktuell weist rund ein Viertel aller Güterzüge höhere Achslasten von bis zu 22,5 Tonnen (,Zugreihe D") auf. Diese dürfen aufgrund der Änderung neu ebenfalls mit einer Höchstgeschwindigkeit von 100 statt wie bisher mit 80 Kilometern pro Stunde verkehren.
Die höhere Geschwindigkeit von Güterzügen mit höheren Achslasten hat keine Auswirkungen auf die netzweite Eisenbahnlärmsanierung, weil sie im Emissionsplan 2015 bereits berücksichtigt und damit vorweggenommen wurde.
Dem Entscheid gingen umfangreiche Untersuchungen voraus, welche die SBB-Infrastruktur in enger Zusammenarbeit mit dem BAV und weiteren europäischen Fachspezialisten vorgenommen hat. Die Erhöhung der zulässigen Streckengeschwindigkeiten für diese Güterzüge ist für die optimale Nutzung der Eisenbahninfrastruktur von grosser Bedeutung. Zudem leistet sie einen positiven Beitrag zur netzweiten Fahrplanstabilität.
Ab kommendem Fahrplanwechsel werden die neuen Vorschriften im Betrieb angewendet. Bisher waren die höheren Geschwindigkeiten nur auf der Neubaustrecke Mattstetten - Rothrist, im Lötschberg-Basistunnel und auf einzelnen Versuchsstrecken zugelassen.