Schengen: Zusätzliche Stellen für den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten

Bern, 08.12.2008 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. Dezember drei zusätzliche Stellen für den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) bewilligt. Damit sollen die verschiedenen neuen Aufsichtspflichten erfüllt werden, die der Beitritt der Schweiz zum Schengen-Raum mit sich bringt.

Der Beitritt der Schweiz zum Schengener Abkommen und die dadurch verbundenen neuen Pflichten in der Kontrolle der Erteilung von Visa, in der Zusammenarbeit mit allen beteiligten Stellen (u.a. Kantone, Botschaften, Konsultate) und der Bearbeitung von Anfragen betroffener Personen machen eine Erhöhung des Personalplafonds des EDÖB um drei Stellen erforderlich. Der Bundesrat setzt mit seinem Beschluss eine Empfehlung um, die der Rat für Justiz und Inneres der Europäischen Union im letzten Frühjahr anlässlich der Prüfung abgeben hatte, ob die Schweiz alle Voraussetzungen für die Inkraftsetzung des Schengener Abkommens erfüllt.

Der Bundesrat hat im weiteren das EJPD beauftragt, in Zusammenarbeit mit der BK und dem EFD weitere institutionelle und administrative Möglichkeiten zu prüfen, die Unabhängigkeit des EDÖB zu stärken.


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