Bundesrat legt Grundstein für eine weitere Reform der Unternehmensbesteuerung

Bern, 10.12.2008 - Nachdem der Bundesrat am 12. November 2008 das Eidgenössische Finanzdepartement EFD mit der Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage beauftragte, um Familien mit Kindern steuerlich zu entlasten, hat er Reformschritte beschlossen, um die in der Schweiz tätigen Firmen von unnötigen Steuerlasten zu befreien und die Position der Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb zu stärken. Er will damit die Wachstumsaussichten des Landes erhöhen. Dazu sollen die Emissionsabgabe abgeschafft und steuerliche Hindernisse bei der Finanzierungstätigkeit von Konzernen beseitigt werden. Zudem schlägt der Bundesrat Anpassungen bei den kantonalen Holding- und Verwaltungsgesellschaften vor. In- und ausländische Erträge dieser Gesellschaften sollen künftig gleichbehandelt werden. Der Bundesrat hat das EFD beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.

Der Bundesrat erachtet ein attraktives steuerliches Umfeld für Unternehmen als zentrale Voraussetzung zur Sicherung von Wachstum und Beschäftigung. Auch nach der Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform II vom 24. Februar 2008, die insbesondere die Position der kleinen und mittleren Unternehmen KMU wesentlich verbesserte, sind nicht alle Probleme bei der Unternehmensbesteuerung gelöst. Die Schweiz ist einem immer intensiver werdenden internationalen Steuerwettbewerb ausgesetzt. In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Staaten die steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen erheblich verbessert. Vor dem Hintergrund globalisierter Handels- und Dienstleistungsströme gilt es gleichzeitig, die Unternehmensbesteuerung international besser abzusichern. Der Bundesrat trägt damit auch verschiedenen, zum Teil von den eidgenössischen Räten bereits überwiesenen Vorstössen Rechnung, die steuerliche Massnahmen für die Unternehmen in der Schweiz verlangen.

Im Auftrag von Bundesrat Hans-Rudolf Merz hat eine Arbeitsgruppe mit Vertretern von Bund und Kantonen die Ziele einer weiteren Unternehmenssteuerreform zur nachhaltigen Sicherung des Wirtschaftswachstums konkretisiert und entsprechende Massnahmen vorgeschlagen. Nun hat der Bundesrat die Erkenntnisse der Arbeitsgruppe zur Kenntnis genommen und das EFD beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage für eine Reform der Unternehmensbesteuerung auszuarbeiten.

Beseitigung steuerlicher Hindernisse

Die Reform beinhaltet verschiedene Massnahmen zur Beseitigung von steuerlichen Hindernissen für Unternehmen. Die Massnahmen decken sich teilweise mit hängigen oder bereits überwiesenen parlamentarischen Vorstössen.

Die zentralen Elemente der Reform sind die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigen- und Fremdkapital sowie die Beseitigung von steuerlichen Hindernissen bei der Konzernfinanzierung. Die Emissionsabgabe auf Eigenkapital wirkt sich investitionshemmend aus. Sie erweist sich im internationalen Vergleich zunehmend als Standortnachteil für die Schweiz. Die Emissionsabgabe auf Fremdkapital ihrerseits behindert die Finanzierungstätigkeit namentlich von internationalen Konzernen. Wenn konzerninterne Transaktionen von der Verrechnungs- und der Stempelsteuer befreit werden, wird der Standort Schweiz für Unternehmen attraktiver. Das erhöht das Steueraufkommen und schafft hoch qualifizierte Arbeitsplätze. Auf kantonaler Ebene soll den Kantonen ermöglicht werden, auf die Kapitalsteuer zu verzichten. Der Bundesrat hat das EFD zudem beauftragt, weitere Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz zu prüfen. Dazu gehören namentlich Anpassungen am System des Beteiligungsabzugs für juristische Personen.

Die vorgeschlagenen Massnahmen werden kurzfristige Mindereinnahmen von bis zu  500 Millionen Franken für den Bund zur Folge haben. Für die Kantone hingegen ergeben sich nur dann Mindereinnahmen, wenn sie von der freiwilligen Möglichkeit Gebrauch machen, auf die Kapitalsteuer zu verzichten.

Stärkung durch Anpassung der kantonalen Steuerstati

Die vom EFD eingesetzte Arbeitsgruppe hat auch die kantonalen Steuerstati für Holding- und Verwaltungsgesellschaften vertieft geprüft. Sie analysierte dabei alternative Modelle, namentlich den Übergang zu einer einheitlichen Gewinnbesteuerung. Die vertieften Analysen zeigten, dass sich das bestehende System unter Wachstumsaspekten als das zielführendste erweist. Ein Übergang zu einer einheitlichen Gewinnbesteuerung wäre überdies finanzpolitisch nicht verkraftbar und hätte gravierende Auswirkungen auf die Kantone und auf die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen NFA. Die Variante eines Übergangs zu einer einheitlichen Gewinnbesteuerung stiess bei den konsultierten Kantonen entsprechend auf Ablehnung.

Zudem hat sich gezeigt, dass Anpassungen bei den kantonalen Steuerstati geeignet wären, den Steuerstandort Schweiz weiter zu stärken. Mit gezielten Massnahmen kann sichergestellt werden, dass in- und ausländische Erträge bei allen diesen Gesellschaften steuerlich gleichbehandelt werden, womit deren internationale Anerkennung gestärkt wird. Als mögliche Massnahmen stehen dabei das generelle Verbot der Geschäftstätigkeit von Holdinggesellschaften im Vordergrund sowie Anpassungen bei der Behandlung von „Gemischten Gesellschaften" und die Abschaffung des Status „Domizilgesellschaften". Letzteres soll im Einklang mit der Strategie des Bundesrates erfolgen, wonach steuerlich attraktive Rahmenbedingungen gezielt für Unternehmen fokussiert werden, die in der Schweiz Arbeitsplätze schaffen und Investitionen tätigen.

Der Bundesrat ist überzeugt, dass er mit diesen Massnahmen positive Wachstumseffekte auslöst und die Position der Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb stärkt. Gleichzeitig trägt er den Anliegen der Europäischen Union EU Rechnung, die diese im Rahmen der Steuerkontroverse vorgebracht hat. Der Bundesrat hält in diesem Zusammenhang jedoch noch einmal fest, dass die kantonalen Sonderstati nicht gegen das Freihandelsabkommen mit der EU verstossen. Er wird die EU jedoch im Rahmen des bestehenden Dialogs über die Umsetzung der geplanten autonomen Reform informieren.

Die optimale Ausgestaltung der Unternehmensbesteuerung ist ein kontinuierlicher Prozess in einem dynamischen Umfeld. Der Bundesrat wird sich für eine zügige Umsetzung dieses Reformpakets einsetzen. Er wird zudem die Entwicklungen weiterhin genau verfolgen, um allfälligen Handlungsbedarf frühzeitig zu erkennen und die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.


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Fabian Baumer, Vizedirektor Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV, Tel. 031 325 31 67



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