Schengen/Dublin: Die operationelle Zusammenarbeit beginnt um Mitternacht

Bern, 11.12.2008 - Um Mitternacht beginnt die operationelle Zusammenarbeit der Schweiz und der EU im Rahmen der Sicherheits-, Visum- und Asylzusammenarbeit von Schengen und Dublin. Schengen erleichtert den Reiseverkehr an den Binnengrenzen zwischen Schengen-Staaten und bestimmt einheitliche Einreisebestimmungen für den Schengen-Raum. Gleichzeitig wird die Sicherheit durch Ausgleichsmassnahmen gewährleistet wie z.B. durch die verstärkten Kontrollen der Aussengrenzen sowie durch die verbesserte internationale Polizei- und Justiz-Zusammenarbeit. Die Dubliner Zuständigkeitsregeln helfen, mehrfache Asylgesuche zu vermeiden.

Mit Schengen wird der Reiseverkehr erleichtert, indem die systematischen Personenkontrollen an den gemeinsamen Grenzen zwischen den Schengen-Staaten (Binnengrenzen) aufgehoben werden. Die Aufhebung der Personenkontrollen an den Flughäfen für Flüge innerhalb des Schengen-Raumes erfolgt erst mit dem Flugplanwechsel am 29. März 2009.

Zudem wird das Reisen im Schengen-Raum für Touristen und Geschäftsreisende aus visumspflichtigen Drittstaaten einfacher, denn sie brauchen nur noch ein Schengen-Visum, das neu auch für die Schweiz gültig ist. Auch für in der Schweiz lebende Ausländer aus Nicht-EU/EFTA-Staaten wird das Reisen im Schengen-Raum vereinfacht: Wer eine B-, C- oder L-Bewilligung hat, braucht ab dem 12. Dezember 2008 kein Schengen-Visum mehr. Mit Beginn der operationellen Zusammenarbeit stellt die Schweiz ebenfalls Schengen-Visa aus.

Zur Gewährleistung der Sicherheit wird eine Reihe von Massnahmen eingeführt. Dazu gehören die verschärften Kontrollen der Schengen-Aussengrenzen, eine verstärkte grenzüberschreitende Polizeizusammenarbeit, beispielsweise durch die europaweite Computerfahndungsdatenbank SIS, oder die Verbesserung der Rechtshilfe.

Die Dubliner Zusammenarbeit stellt sicher, dass Asylsuchende im Dubliner Raum nur einmal ein Asylgesuch stellen können. Die Dubliner Kriterien legen fest, welcher Staat für die Behandlung eines Asylgesuches zuständig ist und sorgen so für eine gewisse Verteilung und Lastenteilung. Dank der elektronischen Fingerabdruck-Datenbank Eurodac können Personen, die mehrere Asylgesuche stellen, identifiziert und an das zuständige Land weitergeleitet werden. Dadurch wird die Behandlung von kostenintensiven Mehrfachgesuchen vermieden, was die nationalen Asylwesen entlastet.


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