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Hartgesteine sind für den Bau und Unterhalt der schweizerischen Verkehrsinfrastrukturen zentral: Jährlich werden rund 600'000 Tonnen erstklassiges Material für Bahnschotter und rund 800'000 Tonnen für Strassendeckbeläge benötigt. Doch qualitativ hochwertige Hartgesteinvorkommen sind im In- und Ausland stark begrenzt. Zudem kann es zwischen Abbauvorhaben und Anliegen des Natur- und Landschaftsschutzes zu Konflikten kommen.
Ausgelöst wurde die Anpassung des Sachplans durch einen Bundesgerichtsentscheid: Am 13. März 2007 hiess das Bundesgericht eine Beschwerde gegen die Erweiterung des Hartsteinbruchs Arvel in Villeneuve (VD) gut. Dieser liegt in einem Gebiet, das im Bundesinventar der Landschaften von nationaler Bedeutung (BLN) eingetragen ist. Das Bundesgericht verlangte in seiner Begründung ein überwiegendes nationales Interesse, um schwerwiegende Eingriffe in solchen Gebieten von ebenfalls nationaler Bedeutung zu rechtfertigen. Der Bundesrat hat nun den Sachplan Verkehr mit Grundsätzen zur Hartgesteinsversorgung ergänzt: Beispielsweise wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen ein Abbaustandort von nationalem Interesse ist und dass für die langfristige nationale Versorgung frühzeitig Standorte ausserhalb der BLN zu suchen sind. Damit kann der vom Bundesgericht verlangte Nachweis im Rahmen der gesamtschweizerischen Planung von Verkehrsinfrastrukturen erbracht werden. Mittel- bis längerfristig sollen so Eingriffe in Landschaften von nationaler Bedeutung vermieden werden.