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Bundesrat ergänzt den Sachplan Verkehr mit Grundsätzen zur Hartgesteinsversorgung

Bern, 12.12.2008 - Jährlich werden für Strassen und Schiene 1,4 Millionen Tonnen hochwertiges Hartgestein benötigt. Damit Verkehrsinfrastrukturen auch künftig unterhalten und gleichzeitig Landschaften von nationaler Bedeutung mittel- bis längerfristig von Hartsteinbrüchen freigehalten werden können, hat der Bundesrat die Versorgungsgrundsätze für Hartgestein in den Sachplan Verkehr aufgenommen. Im Sachplan zeigt der Bund seine Vorhaben für die Verkehrsinfrastrukturen auf.

Hartgesteine sind für den Bau und Unterhalt der schweizerischen Verkehrsinfrastrukturen zentral: Jährlich werden rund 600'000 Tonnen erstklassiges Material für Bahnschotter und rund 800'000 Tonnen für Strassendeckbeläge benötigt. Doch qualitativ hochwertige Hartgesteinvorkommen sind im In- und Ausland stark begrenzt. Zudem kann es zwischen Abbauvorhaben und Anliegen des Natur- und Landschaftsschutzes zu Konflikten kommen.

Ausgelöst wurde die Anpassung des Sachplans durch einen Bundesgerichtsentscheid: Am 13. März 2007 hiess das Bundesgericht eine Beschwerde gegen die Erweiterung des Hartsteinbruchs Arvel in Villeneuve (VD) gut. Dieser liegt in einem Gebiet, das im Bundesinventar der Landschaften von nationaler Bedeutung (BLN) eingetragen ist. Das Bundesgericht verlangte in seiner Begründung ein überwiegendes nationales Interesse, um schwerwiegende Eingriffe in solchen Gebieten von ebenfalls nationaler Bedeutung zu rechtfertigen. Der Bundesrat hat nun den Sachplan Verkehr mit Grundsätzen zur Hartgesteinsversorgung ergänzt: Beispielsweise wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen ein Abbaustandort von nationalem Interesse ist und dass für die langfristige nationale Versorgung frühzeitig Standorte ausserhalb der BLN zu suchen sind. Damit kann der vom Bundesgericht verlangte Nachweis im Rahmen der gesamtschweizerischen Planung von Verkehrsinfrastrukturen erbracht werden. Mittel- bis längerfristig sollen so Eingriffe in Landschaften von nationaler Bedeutung vermieden werden.

Adresse für Rückfragen:

Reto Camenzind
Bundesamt für Raumentwicklung ARE
+41 (0)31 322 52 66

Herausgeber:

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Internet: http://www.uvek.admin.ch/index.html?lang=de
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