Jahres- und Kurzaufenthalter: Bundesrat beschliesst Kontingente

Bern, 12.12.2008 - Der Bundesrat hat heute die Höchstzahlen für gut qualifizierte Arbeitskräfte aus Ländern von ausserhalb der EU/EFTA für das Jahr 2009 freigegeben. Die aktuellen Kontingente laufen Ende des Jahres 2008 aus. Es handelt sich dabei wie im vorangegangenen Jahr um 4'000 Jahres- und 7'000 Kurzaufenthaltsbewilligungen. Die Anzahl von Jahres- und Kurzaufenthaltsbewilligungen für Arbeitskräfte aus Drittstaaten ist aufgrund des Ausländergesetzes (AuG) begrenzt.

Die starke internationale Vernetzung der Schweizer Wirtschaft erfordert eine genügende Anzahl Spezialisten von ausserhalb der EU/EFTA. Mit der heute beschlossenen Kontingentsfreigabe wird sichergestellt, dass der Wirtschaft genügend Bewilligungen für qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung stehen.

Der Bundesrat hat zudem die weitere Freigabe der Vorauskontingente im Rahmen der Ausdehnung der Personfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien bis zu deren Inkrafttreten und längstens bis Ende 2009 beschlossen. Wie bereits vor der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die zehn osteuropäischen Staaten, welche der EU im Jahr 2004 beigetreten sind, gewährt die Schweiz auch Staatsangehörigen aus Rumänien und Bulgarien autonome Vorauskontingente. Die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um im Rahmen dieser Kontingente eine Bewilligung zu erhalten, entsprechen jenen für Drittstaatsangehörige. Bis zum Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens mit Bulgarien und Rumänien stehen den beiden Ländern insgesamt 282 Jahres- und 1'006 jährliche Kurzaufenthaltsbewilligungen zur Verfügung.

Zusätzlich wurde beschlossen, die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) teilweise anzupassen. So sollen beispielsweise Personen aus Drittstaaten mit einem schweizerischen Hochschulabschluss nicht nur aus hohem wissenschaftlichem, sondern auch aus wirtschaftlichem Interesse zugelassen werden, wenn ein ausgewiesener arbeitsmarktlicher Bedarf besteht.

Ferner erfolgte eine Anpassung der Verordnung über die Einreise- und Visumerteilung (VEV) im Hinblick auf die Einführung von Schengen.


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