Neues Waffenrecht tritt in Kraft

Bern, 12.12.2008 - Mit dem Beginn der operationellen Zusammenarbeit der Schweiz mit den Schengen-Staaten tritt auch das revidierte Waffenrecht in Kraft. Eine Broschüre des Bundesamts für Polizei erläutert das neue Waffenrecht.

Das Waffenrecht der Schweiz ist in den letzten Jahren zwei Revisionen unterzogen worden. Zum einen wurde im Rahmen der Schengen-Anpassung die EG-Waffenrichtlinie in schweizerisches Recht umgesetzt. Zum andern wurden in einer «nationalen» Revision Lücken geschlossen, die sich bei der Anwendung des Waffengesetzes aus dem Jahre 1997 gezeigt haben. Das neue Waffenrecht ist seit heute in Kraft.

Die wichtigsten Neuerungen:

  • Neu werden unter anderem Gegenstände wie Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen dem Waffengesetz unterstehen. Entsprechend gelten auch für deren Erwerb, das Verbringen ins schweizerische Staatsgebiet und die Ausfuhr die  Regelungen, die das Waffengesetz dafür vorsieht. 
  • Der Waffenerwerb im Handel und unter Privaten und auch der Erwerb im Erbgang wird den anderen Erwerbsarten gleichgestellt und erfordert nun eine Ausnahmebewilligung, einen Waffenerwerbsschein oder einen schriftlichen Vertrag je nach Art der zu erwerbenden Waffe.
  • Für Feuerwaffen, die ohne Waffenerwerbsschein erworben werden dürfen, ist eine Meldepflicht vorgesehen, so dass auch diese Waffen zurückverfolgt werden können.
  • Weiter wird das missbräuchliche Tragen gefährlicher Gegenstände verboten.
  • Verbessert wird zudem der Informationsaustausch zwischen der zuständigen Stelle im Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und der Zentralstelle Waffen im Bundesamt für Polizei.
  • Für die Ausfuhr von Feuerwaffen in einen Schengen-Staat ist ein Begleitschein erforderlich, der die notwendigen Angaben zum Transport enthält. Gestützt darauf werden die vom konkreten Transport betroffenen Schengen-Staaten informiert.
  • Im Hinblick auf eine Vereinfachung der Formalitäten bei der vorübergehenden Ein- und Ausfuhr von Feuerwaffen im Reiseverkehr zwischen Schengen-Staaten wird der Europäische Feuerwaffenpass eingeführt.

Das neue Waffenrecht wird in einer Broschüre des Bundesamts für Polizei erläutert. Die Broschüre ist im Internet greifbar unter http://waffen.fedpol.admin.ch. Sie kann zudem in Papierform bestellt werden unter http://www.bundespublikationen.admin.ch (Artikel-Nummer 403.220 d).


Adresse für Rückfragen

Simone Rusterholz, Rechtsdienst fedpol, 031 325 13 12



Herausgeber

Bundesamt für Polizei
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https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-24082.html