Bundespräsident Couchepin trifft Präsident der Europäischen Kommission Barroso

Bern, 15.12.2008 - Am Montag haben sich Bundespräsident Pascal Couchepin sowie die Bundesräte Hans-Rudolf Merz und Eveline Widmer-Schlumpf in Brüssel mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission, José Manuel Barroso, getroffen. Beide Seiten unterstrichen die intensiven und vorteilhaften Beziehungen auf der Basis der bilateralen Abkommen. Neben dem Beginn der operationellen Zusammenarbeit von Schengen/Dublin waren Steuerfragen, institutionelle Fragen der Vertragsentwicklung sowie die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise Themen der Gespräche.

Sowohl Bundespräsident Couchepin wie auch Kommissionspräsident Barroso bestätigten das gute Funktionieren der bilateralen Beziehungen. Die Sicherung sowie maximal vorteilhafte Umsetzung und Anwendung des bestehenden Vertragswerkes stellen für beide Seiten die erste Priorität der weiteren bilateralen Zusammenarbeit dar. In diesem Zusammenhang wurde der erfolgreiche Beginn der operationellen Sicherheits-, Visum- und Asylzusammenarbeit von Schengen/Dublin vom vergangenen Freitag begrüsst.

Auch die anstehende Abstimmung zur Personenfreizügigkeit vom 8. Februar 2009 kam zur Sprache: Mit dem Entscheid über die Personenfreizügigkeit entscheidet die Schweiz gleichzeitig über das gesamte Vertragspaket der Bilateralen I, welche juristisch untereinander verknüpft sind. Diese Abkommen sind wichtige vertragliche Grundlagen für die Wirtschaftsbeziehungen Schweiz-EU, betonten beide Seiten. Diese würden nun im Hinblick auf die schlechten Konjunkturaussichten zusätzlich an Bedeutung gewinnen und sollten nicht riskiert werden.

Thema des Treffens waren zudem verschiedene Steuerfragen. Die Delegation des Bundesrats unterstrich die erfolgreiche Anwendung des Zinsbesteuerungsabkommens. Die Schweiz sei offen, allfällige  technische Anpassungen des Abkommens zu diskutieren, um Schlupflöcher bei der grenzüberschreitenden Besteuerung von Zinseinkünften zu schliessen. Ein Wechsel von dem bewährten System des Steuerrückbehalts zu einem automatischen Informationsaustausch sei aber kein Thema.

Die Delegation des Bundesrats erklärte sich ebenfalls bereit, im Kampf gegen Schmuggel und andere Delikte im Bereich der indirekten Steuern das Betrugsbekämpfungsabkommen bereits provisorisch mit denjenigen Mitgliedstaaten anzuwenden, welche das Abkommen - wie die Schweiz - schon ratifiziert haben. Zudem informierte der Bundesrat über den Stand der Arbeiten an einer neuen Unternehmenssteuerreform, welche zum Ziel hat, die Rahmenbedingungen des Schweizer Wirtschaftsstandorts weiter zu stärken. Ein Aspekt dieser Reform, nämlich die Absicht des Bundesrats, in- und ausländische Erträge bei den Holding- und Verwaltungsgesellschaften künftig gleich zu behandeln, trägt auch Anliegen der EU Rechnung.  

In den Gesprächen wurden ebenfalls institutionelle Möglichkeiten diskutiert, wodurch die Anpassung bilateraler Abkommen Schweiz-EU an Weiterentwicklungen des EU-Rechts verbessert und effizienter gestaltet werden könnte. Es soll vermieden werden, dass durch unterschiedliche Vorschriften beispielsweise neue Handelshemmnisse entstehen. Gleichzeitig müsse eine Lösung aber den Ansprüchen des Nicht-EU-Staates Schweiz auf einen autonomen Entscheidungsspielraum entsprechen, betonte die Delegation des Bundesrats. In diesem Zusammenhang wurden auch die Möglichkeiten eines Rahmenabkommens erwogen. Ziel eines solchen wäre, das Management und die Weiterentwicklung des bilateralen Vertragswerks zu vereinfachen.


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