Luftverkehrsabkommen mit der EU: Schweiz will über Inlandflüge verhandeln

Bern, 17.12.2008 - Die Schweiz hat am diesjährigen Treffen des Gemischten Ausschusses zum bilateralen Luftverkehrsabkommen mit der EU ihren Wunsch nach Aufnahme von Verhandlungen über reine Inlandflüge (Kabotage-Recht) bekräftigt. Eine von der EU durchgeführte Studie hat ergeben, dass vor allem die Geschäftsfliegerei von der Kabotage profitieren könnte. Zudem haben behinderte Passagiere ab Herbst 2009 in der Schweiz neue Rechte bei der Flug-Abfertigung.

Das bilaterale Luftverkehrsabkommen sieht vor, dass die EU und die Schweiz fünf Jahre nach Inkrafttreten des Vertrages Verhandlungen über das Kabotage-Recht aufnehmen können. Bei der Kabotage handelt es sich um reine Inlandflüge innerhalb des jeweils anderen Staatsgebietes. Mit der Kabotage könnte eine Schweizer Gesellschaft beispielsweise Flüge von Frankfurt nach Berlin anbieten. Nachdem das Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU Mitte 2002 wirksam geworden war, hatte die Schweiz am Treffen des Gemischten Ausschusses Ende 2007 den Wunsch nach Aufnahme von Verhandlungen über die Kabotage eingebracht. Der paritätisch zusammengesetzte Ausschuss tritt einmal jährlich zusammen und hat zur Aufgabe, die Anwendung des Abkommens zu besprechen sowie über die Aufnahme neuer EU-Erlasse in den Vertrag zu entscheiden.

Die EU hatte vor Jahresfrist grundsätzlich positiv auf das Schweizer Anliegen reagiert, wollte jedoch vor der Aufnahme von Verhandlungen zuerst mit einer Studie abklären, welche Auswirkungen die Kabotage auf den Luftverkehrsmarkt Schweiz-EU haben würde. Die Ergebnisse dieser Studie präsentierte die EU-Delegation am diesjährigen Treffen des Gemischten Ausschusses in Zürich. Die Untersuchungen kamen zum Schluss, dass durch die Kabotage keine grossen Auswirkungen auf den Linienverkehr zu erwarten wären. Am meisten profitieren von der Kabotage würde gemäss der Studie die Geschäftsfliegerei, auch wenn deren Anteil am gesamten Luftverkehrsmarkt eher gering ist. Gesamthaft stufen die Verfasser der Studie das Recht auf reine Inlandflüge als wünschenswert ein.

Gestützt auf die Studie hat die Schweizer Delegation ihren Wunsch nach Aufnahme von Verhandlungen über die Kabotage bekräftigt. Die Abordnung der EU begrüsste die Ergebnisse der Studie und will diese als nächstes bei den Mitgliedstaaten in eine Konsultation geben. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Schweiz und der EU soll die Resultate der Konsultation im nächsten Frühling analysieren. Die EU deutete die Bereitschaft an, mit Verhandlungen über die Kabotage zu beginnen, sofern die Haltung der Mitgliedstaaten grundsätzlich positiv ausfällt.

Weiter hat der Gemischte Ausschuss eine Reihe von EU-Verordnungen neu in das bilaterale Abkommen aufgenommen. Es handelt sich um Erlasse zur technischen Sicherheit, über die Flugsicherung und zu Massnahmen zum Schutz der Luftfahrt vor kriminellen Übergriffen. Ebenfalls in das Abkommen integriert wird eine Verordnung, welche die Rechte von behinderten Fluggästen bei der Abfertigung festschreibt. Sie verlangt von den Flughäfen, dafür zu sorgen, dass behinderte Passagiere ab einem fix auf ihrem Areal zu bestimmenden Punkt zum Flugzeug begleitet beziehungsweise von dort wieder zurückgebracht werden. Die Aufwendungen für diese Hilfeleistung an Behinderte können die Flughäfen zwar weiterverrechnen. Um eine Diskriminierung der behinderten Fluggäste zu vermeiden, müssen die Kosten aber gleichmässig auf alle Passagiere verteilt werden. Da die Flughäfen Zeit benötigen, um die Verordnung umzusetzen, treten die neuen Behindertenrechte in der Schweiz Anfang November 2009 in Kraft.


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