Programm zur Beseitigung der Engpässe auf dem Nationalstrassennetz

Bern, 19.12.2008 - In den kommenden 20 Jahren sollen 5,5 Milliarden Franken in die Beseitigung von Engpässen auf dem Nationalstrassennetz investiert werden. Der Bundesrat hat heute die entsprechende Programmbotschaft in die Vernehmlassung geschickt. In einer ersten Etappe sollen für 1,58 Milliarden zusätzliche Fahrstreifen auf den Strecken Härkingen-Wiggertal und Blegi-Rütihof, auf der Nordumfahrung Zürich und im Raum Crissier realisiert werden. Im Weiteren werden Netzerweiterungen, die weitere Anpassung des Netzbeschlusses und Optionen zur künftigen Ausgestaltung der Spezialfinanzierung Strassenverkehr zur Diskussion gestellt.

Auf den 1. Januar 2008 hat der Bundesrat das Infrastrukturfondsgesetz (IFG) in Kraft gesetzt. Mit diesem Gesetz werden während 20 Jahren 20,8 Milliarden Franken aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) für eine effiziente und umweltverträgliche Bewältigung der Mobilität bereitgestellt. Für die Beseitigung von Engpässen auf dem bestehenden Nationalstrassennetz sind 5,5 Milliarden Franken reserviert. Dies soll mittels zusätzlicher Fahrstreifen von mindestens zwei Kilometern Länge an bestehenden Nationalstrassen erfolgen.

Nur die gravierendsten Engpässe können behoben werden

In der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage ist im Detail dargestellt, auf welchen Abschnitten des Nationalstrassennetzes künftig mit den stärksten Überlastungen zu rechnen ist. Die gravierendsten Engpässe zeichnen sich in den grossen Städten und Agglomerationen ab. Für sie ist ein funktionsfähiges Nationalstrassennetz von besonderer Bedeutung, weil es einen grossen Teil des Ziel-, Quell- und Binnenverkehrs aufnimmt und so die innerstädtischen Strassennetze entlastet.Für die Beseitigung aller zu erwartenden Engpässe müssten Projekte im Umfang von rund 15 Milliarden Franken realisiert werden. Weil aber nur 5,5 Milliarden zur Verfügung stehen, müssen Prioritäten gesetzt werden. In einem mehrstufigen Verfahren wurden die untersuchten Projekte vier Modulen zugeteilt (siehe Tabelle auf dem Faktenblatt):

  • Das Modul 1 enthält vier dringende Projekte zur Behebung der gravierendsten Engpässe. Darunter fallen die Projekte Goulet d'étranglement de Crissier, 6-Spur-Ausbau Härkingen - Wiggertal, 6-Spur-Ausbau Nordumfahrung Zürich sowie 6-Spur-Ausbau Blegi – Rütihof (Kanton Zug). Diese Projekte sind planerisch weit fortgeschritten und werden voraussichtlich in den kommenden vier Jahren baureif sein. Sie sollen deshalb im Rahmen der ersten Programmbotschaft beschlossen und die dafür erforderlichen Mittel im Umfang von rund 1,58 Milliarden Franken freigegeben werden. Weitere 175 Millionen Franken sollen für die weiteren Planungs- und Projektierungsarbeiten gesprochen werden.
  • Das Modul 2 umfasst acht weitere Projekte mit einem hohen Realisierungsbedarf. Es handelt sich unter anderem um die Umfahrung Winterthur, die Strecke Luterbach-Härkingen, aber auch Projekte in Genf, Basel und Bern (siehe Faktenblatt). Ihre Planung und Konkretisierung wird vorangetrieben, damit zumindest ein Teil davon im Rahmen der nachfolgenden Programmbotschaft beschlossen werden kann. Die zur Verfügung stehenden 5,5 Milliarden Franken aus dem Infrasrukturfonds reichen nach heutigem Kenntnisstand aus, um die die Projekte der Module 1 und 2 realisieren zu können.
  • Das Modul 3 umfasst Projekte mit leicht geringerer Priorität (Faktenblatt). Sie werden ebenfalls weiter konkretisiert und im Hinblick auf die nächste Programmbotschaft neu beurteilt. Je nach Ergebnis können Projekte aus dem Modul 3 solche aus dem Modul 2 ersetzen und so zur Realisierung vorgeschlagen werden. Umgekehrt können Projekte im Modul 2 zurückgestuft werden. Die zur Verfügung stehenden 5,5 Milliarden Franken aus dem Infrastrukturfonds reichen nicht aus, um die Projekte aus dem Modul 3 zu finanzieren.
  • Projekte in Modul 4 werden zurückgestellt und planerisch nicht weiter verfolgt. 

Netzerweiterungen sind unumgänglich

In den grossen Agglomerationen können die bestehenden Probleme nicht immer durch Fahrstreifenergänzungen gelöst werden – weil zum Beispiel der notwendige Raum nicht vorhanden ist. In diesen Fällen sind neue und zumeist sehr teure Netzelemente erforderlich. Insbesondere in zwei Fällen können die erwarteten Engpässe nur durch den Bau neuer Nationalstrassenverbindungen wirksam entschärft werden. Es handelt sich um die Umfahrung Morges/Lausanne und die neue Glattal-Autobahn. Sie können nicht aus dem Infrastrukturfonds finanziert werden, sondern laufen über die Spezialfinanzierung Strassenverkehr. Im Weiteren werden in der Vorlage die Optionen zur Anpassung des Netzbeschlusses und die Perspektiven der Spezialfinanzierung Strassenverkehr diskutiert.


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