Aktualisierung der Preisausgleichsmassnahmen für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte

Bern, 19.12.2008 - Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2008 einen Beschluss des Gemischten Ausschusses des Freihandelsabkommens Schweiz – EG von 1972 genehmigt. Dieser betrifft die Aktualisierung der Preisausgleichsmassnahmen für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte im Protokoll Nr. 2 zum Freihandelsabkommen gemäss den aktuellen Marktpreisdifferenzen der Grundstoffe.

Da die Preisdifferenz für Agrarrohstoffe zwischen der Schweiz und der EU seit der letzten Anpassung der Referenzpreise weiter angestiegen ist, besteht zum heutigen Zeitpunkt ein nicht kompensiertes Rohstoffhandicap. So hat der Preisunterschied für Agrargrundstoffe zwischen der Schweiz und der EU gegenüber den seit 1. August 2008 angewendeten Referenzpreisen im Milchbereich (Vollmilchpulver, Magermilchpulver, Butter) und Getreidebereich (Weichweizenmehl, Weichweizen, Roggen) um teilweise über 50 % zugenommen. Mit dem Beschluss des Gemischten Ausschusses können die Referenzpreise wieder an die aktuellen Verhältnisse auf den Märkten der Schweiz und der EU herangeführt werden. Das Inkrafttreten der neuen Referenzpreise ist für den 1. Februar 2009 vorgesehen.

Das Protokoll Nr. 2 zum Freihandelsabkommen Schweiz - EG wurde im Rahmen der Bilateralen Abkommen II revidiert. Es sieht vor, dass die darin aufgeführten Referenzpreise von Agrargrundstoffen mindestens einmal jährlich durch den Gemischten Ausschuss überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Diese Referenzpreise sind massgebend für die Höhe der Einfuhrzölle und der Ausfuhrbeiträge im bilateralen Handel von landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten.

Aktualisierte Referenzpreise: http://www.ezv.admin.ch


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