Änderung des Asyl- und des Ausländergesetzes: Vernehmlassung eröffnet

Bern, 14.01.2009 - Der Bundesrat hat das Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Asylgesetzes (AsylG) und des Ausländergesetzes (AuG) eröffnet. Die Asylverfahren sollen beschleunigt und effizienter ausgestaltet werden. Ebenfalls sollen Missbräuche konsequent bekämpft werden.

Seit dem 1. Januar 2008 sind das revidierte Asylgesetz und das neue Ausländergesetz vollständig in Kraft. Die eingeführten Änderungen enthalten in erster Linie Verbesserungen im Vollzugsbereich, deren Umsetzung durchwegs positiv verlaufen ist. Die Zwangsmassnahmen führten grossmehrheitlich zum Vollzug der angeordneten Wegweisungen. Mit der neuen Härtefallregelung im Asylbereich konnte die unbefriedigende Situation vor allem von Personen, die sich schon länger in der Schweiz aufhalten, entschärft werden.

Gründe für eine erneute Teilrevision
Der Asylbereich ist ständig neuen Herausforderungen unterworfen. Eine glaubwürdige und wirksame Asylpolitik muss diesen Herausforderungen laufend Rechnung tragen und die notwendigen gesetzlichen Grundlagen bereitstellen.

In den vergangenen drei Jahren haben sich neue Probleme im Bereich der Asylverfahren ergeben. Sie sind insbesondere auf die steigenden Gesuchszahlen aus Afrika (v. a. Eritrea, Nigeria und Somalia), dem nahen Osten (v. a. Irak) und Sri Lanka zurückzuführen. Im Jahr 2008 wurden in der Schweiz insgesamt 16'606 Asylgesuche eingereicht. Im Vergleich zur Vorjahresperiode bedeutet dies eine Zunahme von 53,1 Prozent. Ebenfalls gestiegen sind die erstinstanzlichen Pendenzen; waren Ende 2007 noch 6236 Gesuche erstinstanzlich hängig, betrug die Zahl Ende 2008 12'656 (+ 103 Prozent).

Es ist deshalb notwendig, die Verfahren zu beschleunigen und effizienter zu gestalten. Auch Missbräuche sollen konsequenter bekämpft werden. Das Ausländergesetz soll ebenfalls in einzelnen Bereichen angepasst werden.

Wichtigste Änderungen im Asylgesetz

  • Personen, die einzig wegen Wehrdienstverweigerung oder Desertion ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind oder begründete Furcht haben, solchen Nachteilen ausgesetzt zu werden, sollen in der Schweiz nicht als Flüchtlinge anerkannt werden und kein Asyl erhalten. Sie werden aus der Schweiz weggewiesen. Ist der Vollzug der Wegweisung jedoch z.B. unzulässig, weil im Herkunftsstaat beispielsweise eine unmenschliche Behandlung droht, werden sie in der Schweiz vorläufig aufgenommen.
  • Missbräuchliche politische Tätigkeiten in der Schweiz, die nur zur Begründung der Flüchtlingseigenschaft dienen, sollen strafrechtlich sanktioniert werden. Die strafrechtliche Sanktion soll sich insbesondere auch gegen Personen richten, die Asylsuchenden bei diesem Missbrauch helfen, z.B. durch Planung oder Förderung einer solchen Tätigkeit.
  • Die Möglichkeit, auf einer schweizerischen Vertretung im Ausland ein Asylgesuch zu stellen, soll aufgehoben werden.
  • Um zukünftig missbräuchliche Verfahrensverzögerungen zu verhindern, soll neu ein rasches und schriftliches Verfahren bei Wiedererwägungs- und Mehrfachgesuchen eingeführt werden. Bereits heute erhalten Personen, die ein Wiedererwägungsgesuch einreichen, Nothilfe. Neu soll dies auch für Personen gelten, die ein Mehrfachgesuch einreichen.

Wichtigste Änderungen im Ausländergesetz

  • Personen, die aus der Schweiz weggewiesen werden und die geltend machen, ihre Wegweisung sei aus persönlichen Gründen nicht zumutbar (z.B. kein Beziehungsnetz im Herkunftsstaat), sollen dies neu nachweisen müssen. Der Bundesrat soll neu Staaten bezeichnen können, in die der Wegweisungsvollzug generell als zumutbar erachtet wird.
  • Vorläufig aufgenommene Personen, die Sozialhilfe beziehen, sollen neu einem Wohnort oder einer Unterkunft im Kanton zugewiesen werden können. Dies soll grössere Gemeinden entlasten und entspricht einem ausdrücklichen Anliegen der Kantone.
  • Es soll ein Vorbereitungs- und Ausschaffungstatbestand bei Dublin-Verfahren eingeführt werden, um den Wegweisungsvollzug in den zuständigen Dublin-Staat sicherzustellen.

Die vorgeschlagenen Änderungen sind verfassungs- und völkerrechtskonform. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 15. April 2009. Die Vernehmlassungsunterlagen sind im Internet aufgeschaltet: www.bfm.admin.ch


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Brigitte Hauser-Süess, Informationsdienst EJPD, Tel. +41 31 322 18 18



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