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Der Marmorkopf stellt einen griechischen Jüngling dar und datiert aus dem 3. Jh. v. Chr. Er gehört zum Skulpturenfund des Eschmun im antiken Sidon. Der Kopf ist ein schönes Beispiel spätklassischer Plastik mit einer weichen Formgebung. Möglicherweise handelt es sich um eine Votivstatue eines jugendlichen Athleten.
Der Antikenhändler überprüfte die Herkunft des Objekts, das bei ihm für eine Auktion zum Verkauf eingeliefert worden war. Dabei stellte er fest, dass es sich um ein gestohlenes Objekt handelt. Er setzte sich in der Folge mit dem Einlieferer und der Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer des BAK in Verbindung. Das BAK hatte die Aufgabe zu prüfen, ob die Sorgfaltspflichten eingehalten worden waren. Das BAK konnte dies aufgrund der vorgenommenen Kontrolle bestätigen. Anschliessend konnte eine einvernehmliche Rückgabe des gestohlenen Gegenstandes an das Ursprungsland vereinbart werden.
Seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über den internationalen Kulturgütertransfer (KGTG) am 1. Juni 2005 gelten neue Sorgfaltspflichten bei der Übertragung von Kulturgut. Wer ein Kulturgut überträgt, muss sich vorher vergewissern, dass dieses nicht gestohlen wurde oder dem Eigentümer gegen seinen Willen abhanden gekommen ist, wie dies beispielsweise bei einer Raubgrabung der Fall ist.
Weil der Antikenhändler sich an die Sorgfaltspflichten gehalten hat, konnte der antike Marmorkopf vor dessen Verkauf als gestohlen identifiziert werden. Die Übertragung des gestohlenen Objektes wäre rechtswidrig gewesen und hätte ein Strafverfahren zur Folge gehabt.