Zweite Stufe der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen

Bern, 11.02.2009 - Der Bundesrat hat heute die zweite Stufe von Massnahmen zur Stützung der Wirtschaftslage in der Schweiz beschlossen. Er schlägt im Rahmen eines Nachtragskredits zum Voranschlag 2009 dem Parlament vor, zusätzliche Ausgaben in Höhe von 700 Millionen Franken zu tätigen. Gleichzeitig erweitert er vorübergehend das Instrumentarium der Exportrisikoversicherung SERV. Mit einer befristeten Änderung des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes sollen zusätzliche Erneuerungsinvestitionen angeregt werden. Weiter verlängert der Bundesrat die Dauer der Kurzarbeitsentschädigung von heute 12 auf 18 Monate.

Seit der Auslösung der ersten Stufe von Massnahmen im November 2008 haben sich die Wirtschaftsaussichten erneut verschlechtert. Damit wird die in Aussicht gestellte Auslösung der zweiten Stufe von gezielten, rasch wirkenden Massnahmen notwendig. Bei den vorgeschlagenen Mehrausgaben wurde darauf geachtet, dass sie noch im laufenden Jahr wirksam werden.

Nachtrag zum Voranschlag
Die zweite Stufe der Stabilisierungsmassnahmen enthält zunächst einen Nachtrag zum Voranschlag 2009. Damit wird der gemäss Schuldenbremse für 2009 noch verbleibende finanzpolitische Spielraum von rund 700 Millionen Franken genutzt, indem zusätzliche Ausgaben vorgeschlagen werden, welche die Konjunktur stützen. Die Ausgaben genügen den Kriterien der Konjunkturpolitik: Sie sind gezielt, wirken rasch und sind vorübergehender Natur. Die vorgeschlagenen Ausgaben lösen - Zusatzausgaben Dritter mitgerechnet - ein Auftragsvolumen von über 1 Milliarde aus. Sie betreffen hauptsächlich folgende Bereiche:

  • Infrastruktur Strasse und Schiene,
  • Projekte der Neuen Regionalpolitik,
  • Anwendungsorientierte Forschung (Kommission für Technologie und Innovation, Grundlagenforschung des Schweizerischen Nationalfonds, ETH, landwirtschaftliche Forschung),
  • Wald, Natur- und Landschaftschutz, Photovoltaik, Fernwärme und Ersatz von Elektroheizungen,
  • Sanierung und Instandhaltung bestehender Bauten der ETH und armasuisse,
  • Angebotsmarketing Tourismus.

Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV)
Als weitere Massnahme wird der gesetzliche Rahmen der Schweizerischen Exportrisikoversicherung (SERV) angepasst. Die bis 2011 befristeten Anpassungen zielen insbesondere auf die Reduktion der Finanzierungskosten des Exporteurs und auf die Erleichterung des Zugangs zu Exportfinanzierungen ab. Der Bundesrat will damit sicherstellen, dass die schweizerische Exportwirtschaft in einem sich verschärfenden Standortwettbewerb gegenüber der ausländischen Konkurrenz nicht benachteiligt ist.

Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG)
Weiter wird mit einer vorgeschlagenen Änderung des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG) ein vorzeitiger Erlass von Grundverbilligungsvorschüssen ermöglicht, was zusätzliche Sanierungen auslösen wird. Auf die Rückforderung von Vorschüssen für geförderte Mietwohnungen soll verzichtet werden, sofern diese mindestens 20 Jahre alt sind und im vergleichbaren Umfang in energetische Verbesserungen investiert wird. Die Massnahme ist bis Ende 2012 befristet, damit sie möglichst rasch Investitionen auslöst.

Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung
Mit einer Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung soll verhindert werden, dass Unternehmen in konjunkturell schwierigen Phasen wegen befristeten Auftragsmängeln Personal abbauen. Heute ist die bestehende Befristung auf 12 Monate zu kurz. Aus diesem Grund macht der Bundesrat von seiner Kompetenz Gebrauch, die Bezugsdauer bis 31.03.2011 auf 18 Monate auszudehnen. Weiter haben die Unternehmen nur noch einen Karenztag einzuhalten. Zudem soll befristet die Weiterbildung während der Kurzarbeitsphase ohne Auflagen erlaubt sein.

Weitere Beschlüsse der Bundesrates mit konjunkturpolitischer Relevanz

Fiskalische Massnahmen
Der Bundesrat hat heute auch fiskalische Vorkehren im Bereich der kalten Progression und der Familienbesteuerung getroffen, die im Falle einer längeren konjunkturellen Flaute mittelfristig stabilisierend wirken könnten. Er schlägt einerseits vor, für das Steuerjahr 2010 die bis Ende 2008 erreichte Teuerung vorzeitig auszugleichen. Als Teil des Konjunkturpakets verbleiben so über 400 Millionen Franken bei den Steuerzahlern. Um Familien mit Kindern steuerlich zu entlasten, hat der Bundesrat heute andererseits die Vorlage für eine Reform der Familienbesteuerung in die Vernehmlassung gegeben. Die Massnahmen der Vorlage werden bei der direkten Bundessteuer zu Mindereinnahmen von rund 600 Millionen Franken führen. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 3. April 2009. Die Änderungen sollen bereits auf den 1. Januar 2010 in Kraft treten.

Finanzpolitische Perspektiven im Zeichen der konjunkturellen Unsicherheit
Der Bundesrat hat an der gleichen Sitzung eine finanzpolitische Standortbestimmung vorgenommen und die Weisungen für das Budget 2010 sowie den Finanzplan 2011-2013 verabschiedet. Die wirtschaftliche Verschlechterung sowie die geplanten Steuerreformen bewirken für die Zeit nach 2009 einen deutlichen Korrekturbedarf gegenüber den Vorgaben der Schuldenbremse. Angesichts der grossen wirtschaftlichen Unsicherheit wird der Bundesrat erst im Juni das definitive Bereinigungskonzept beschliessen, um den konjunkturpolitischen Anforderungen an die zukünftige Finanzpolitik gerecht werden zu können.

Aufgabenüberprüfung
Der Bundesrat hat weiter beschlossen, die Umsetzung der Aufgabenüberprüfung neu zu gestalten. Das neue Konzept sieht im Kern ein Vorgehen in mehreren Reformgeschwindigkeiten unter dem Dach der bisherigen Zielsetzung vor. Die Agenda der einzelnen Reformmassnahmen kann so nach individuellem Bedarf gestaltet werden. Gleichzeitig wird damit jene Flexibilität geschaffen, die für ein optimales Zusammenspiel zwischen den Massnahmen zur Konjunkturstabilisierung und der längerfristig orientierten Aufgabenüberprüfung nötig ist. Im Gegenzug verzichtet der Bundesrat auf die Verabschiedung eines umfassenden Aktionsplans und auf die Durchführung eines breiten politischen Dialogs, der alle Strukturreformen einem gemeinsamen Zeitplan unterworfen hätte. An den Zielen der Aufgabenüberprüfung - Stabilisierung der Staatsquote und Entwicklung der Aufgabengebiete entlang von spezifischen Wachstumspfaden - hält der Bundesrat fest.


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