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Das BAG fordert die Passagiere und das Flugpersonal dieser Flüge dazu auf, unverzüglich ihren Impfstatus zu überprüfen. Jede nach 1963 geborene Person ohne Nachweis einer Impfung gegen Masern oder die die Masern nicht gehabt hat soll die Masernimpfung bis spätestens am 20. Februar nachholen. Diese Impfung nach Exposition kann den Ausbruch der Krankheit noch verhindern. Im Falle eines Auftretens erster Masernsymptome sollen die betroffenen Passagiere unverzüglich eine Ärztin oder einen Arzt kontaktieren. Symptome der Masern sind Fieber, Husten, Schnupfen oder eine Augenbindehautentzündung, gefolgt nach 4 bis 7 Tagen von einem rötlichen Hautausschlag. Die ersten Symptome können 7 bis 18 Tage nach der Exposition auftreten.
Masern ist eine hochansteckende Viruskrankheit. Sie wird durch Tröpfchen und kleinste Schwebepartikel in der Luft übertragen, die durch Husten und Niesen von infizierten Personen verbreitet werden.
Bei Fragen werden die betroffenen Personen gebeten, sich an ihre Ärztin / ihren Arzt zu wenden oder sich unter der Telefonnummer des BAG bei Medgate (0844 448 448) zu informieren.