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Masern: Dringlicher Aufruf an die Passagiere zweier Flüge Tel Aviv-Zürich (EL-AL LY 347) und Zürich-Genf (LX 2806) vom Dienstag 17.02.2009

Bern, 19.02.2009 - Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) erlässt einen dringlichen Aufruf an die Passagiere und das Flugpersonal der Flüge EL-AL LY 347, von Tel-Aviv nach Zürich am Dienstag Morgen, 17 Februar, und SWISS LX 2806, von Zürich nach Genf um 13 Uhr gleichentags. Kurz nach Ankunft in der Schweiz erkrankte ein Passagier dieser Flüge an Masern. Eine Masern-Übertragung auf diejenigen Passagiere, die nicht gegen Masern geimpft sind oder früher die Masern gehabt haben, kann nicht ausgeschlossen werden.

Das BAG fordert die Passagiere und das Flugpersonal dieser Flüge dazu auf, unverzüglich ihren Impfstatus zu überprüfen. Jede nach 1963 geborene Person ohne Nachweis einer Impfung gegen Masern oder die die Masern nicht gehabt hat soll die Masernimpfung bis spätestens am 20. Februar nachholen. Diese Impfung nach  Exposition kann den Ausbruch der Krankheit noch verhindern. Im Falle eines Auftretens erster Masernsymptome sollen die betroffenen Passagiere unverzüglich  eine Ärztin oder einen Arzt  kontaktieren. Symptome der Masern sind Fieber, Husten, Schnupfen oder eine Augenbindehaut­entzündung, gefolgt nach 4 bis 7 Tagen  von einem rötlichen Hautausschlag. Die ersten Symptome können 7 bis 18 Tage nach der Exposition auftreten.
Masern ist eine hochansteckende Viruskrankheit. Sie wird durch Tröpfchen und kleinste Schwebepartikel in der Luft übertragen, die durch Husten und Niesen von infizierten Personen verbreitet werden.

Bei Fragen werden die betroffenen Personen gebeten, sich an ihre Ärztin / ihren Arzt zu wenden oder sich unter der Telefonnummer des BAG bei Medgate (0844 448 448) zu informieren.

Adresse für Rückfragen:

Daniel Koch, Abteilung Übertragbare Krankheiten, Tel. 031 322 95 05 oder media@bag.admin.ch

Herausgeber:

Bundesamt für Gesundheit
Internet: http://www.bag.admin.ch


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