Präventionsgesetz: Breite Zustimmung für neue gesetzliche Grundlagen

Bern, 25.02.2009 - Die Kantone sowie die relevanten Akteure haben die Schaffung neuer bundesgesetzlicher Grundlagen im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung in der Vernehmlassung grossmehrheitlich positiv aufgenommen. Der Bundesrat hat heute den Vernehmlassungsbericht zur Kenntnis genommen und das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, ihm den Entwurf für das Präventionsgesetz und die Botschaft bis im Herbst dieses Jahres vorzulegen.

Die neuen bundesgesetzlichen Grundlagen werden von einer Mehrheit der Kantone und der übrigen Stellungnehmenden als wichtiger Schritt in Richtung einer zielorientierten, wirksamen und kosteneffektiven Präventions- und Gesundheitsförderungspolitik klar befürwortet. Kritisch kommentiert wird das neue Präventionsgesetz von Teilen der Wirtschaft. Sie erachten die geltenden gesetzlichen Grundlagen für eine sinnvolle Präventionspolitik als ausreichend.

Ein Drittel der Stellungnehmenden ist von der Notwendigkeit eines Schweizerischen Instituts für Prävention und Gesundheitsförderung nicht überzeugt. Trotz dieser Vorbehalte hat der Bundesrat entschieden, die Schaffung einer solchen Institution auf Bundesebene voranzutreiben. Im Hinblick auf die angestrebte Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung erachtet er die Gründung eines staatlichen Kompetenzzentrums als zentrale Voraussetzung, um die angestrebte Wirkung zu erzielen.

Der Bundesrat hat zudem entschieden, dass der Geltungsbereich des Präventionsgesetzes trotz der in der Vernehmlassung vorgebrachten Bedenken weiterhin auch die Früherkennung von Krankheiten umfassen soll. Die Finanzierungsmodalitäten sind in der Botschaft zu präzisieren. Weiter soll gesetzlich festgelegt werden, dass das Institut einen noch zu bestimmenden Anteil der Präventionsabgaben für die Durchführung von kantonalen Programmen, die einen Beitrag zur Erreichung der nationalen Präventions- und Gesundheitsförderungsziele leisten, zu verwenden hat. Zudem ist zu prüfen, ob bundesgesetzliche Grundlagen geschaffen werden sollen, damit Daten zu bestimmten Krankheiten (z.B. Krebs) schweizweit erfasst und in nationalen Diagnoseregistern nach einheitlichen Standards zusammengeführt werden können.

Hintergrund
Der Bundesrat hatte dem Eidgenössischen Departement des Innern am 28. September 2007 die Erarbeitung neuer gesetzlicher Grundlagen für die Bereiche Prävention und Gesundheitsförderung in Auftrag gegeben. Ziel ist es, diese Bereiche zu stärken sowie die Koordination und die Effizienz der laufenden Aktivitäten zu verbessern. Alle Kantone und über 200 Organisationen aus Politik, Wirtschaft und Gesundheit haben während des Vernehmlassungsverfahrens, das vom 25. Juni bis zum 31. Oktober 2008 dauerte, zu den vom Bundesrat vorgelegten Gesetzesvorentwürfen Stellung bezogen.


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Salome von Greyerz, Projektleiterin Prävention und Gesundheitsförderung 2010
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