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Mit der Änderung wird eine Person libyscher Herkunft neu in die Liste aufgenommen. Einundzwanzig bestehende Einträge werden aufdatiert.
Der Anhang 2 enthält die Namen derjenigen Personen und Organisationen, die von einem Rüstungsmaterialembargo, einer Ein- und Durchreisesperre in und durch die Schweiz sowie von Finanzsanktionen betroffen sind.
Gegenwärtig sind aufgrund dieser Finanzsanktionen 35 Konten mit insgesamt rund 20 Millionen Schweizer Franken eingefroren.
Die genannten Verordnungstexte und Verordnungsanhänge sind auf der Internetseite des SECO einsehbar (www.seco.admin.ch > Aussenwirtschaft > Sanktionen / Embargos > Sanktionsmassnahmen).