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Mit den am Freitag unterzeichneten Protokollen wird künftig die Zusammenarbeit der nationalen Bahnsicherheitsaufsichtsbehörden erleichtert. Nun können das BAV und das Établissement public de sécurité ferroviaire (EPSF) gegenseitig Prüfungen zu Zulassungen von Schienenfahrzeugen (Lokomotiven, Triebzüge, Reisezugwagen und Güterwagen) anerkennen. Damit werden die Prüfungskosten bei den Unternehmen gesenkt und die Abläufe verkürzt. Der Marktzugang in beiden Ländern wird für die Industrie erleichtert. Die hoheitliche Aufsichtsfunktion der beiden Länder wird dabei nicht tangiert.
Die Protokolle stützen sich auf eine Absichtserklärung, die Bundesrat Moritz Leuenberger und der französische Staatssekretär Dominique Bussereau am 12. Januar 2009 in Paris unterzeichnet hatten. Am Treffen vom Freitag in Ittigen bei Bern wurden weitere Aspekte der Zusammenarbeit im Bahnbereich der beiden Länder diskutiert. Dabei ging es namentlich um den grenzüberschreitenden Regionalverkehr, die bevorstehenden Arbeiten zur gegenseitigen Anerkennung von Ausweisen für Lokomotivführerinnen und -führer sowie die künftige Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung der Fahrdienstvorschriften.