Die ElCom senkt die Tarife 2009 des Stromübertragungsnetzes um rund 40 Prozent und mildert damit die Strompreiserhöhungen deutlich

Bern, 09.03.2009 - Die ElCom hat heute an einer Medienkonferenz in Bern die Verfügung betreffend die Tarife des Stromübertragungsnetzes vorgestellt. Darin ordnet die ElCom aufgrund einer umfassenden Kostenprüfung bei rund vierzig Netzeigentümern an, dass die Tarife des Übertragungsnetzes um rund 40 Prozent gesenkt werden müssen. Jetzt haben die Netzbetreiber ihre Endverbraucher-Tarife für 2009 neu zu berechnen und allenfalls zu korrigieren. Damit sollten die im letzten Herbst angekündigten Strompreiserhöhungen um durchschnittlich 40 Prozent gemildert werden. Die neuen Tarife gelten für die ganze Tarifperiode 2009 – allfällig in den ersten Monaten zu viel bezahlte Beträge sind von den Netzbetreibern den Konsumenten zurückzuerstatten.

Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) hat heute die Ergebnisse ihrer Untersuchung der Kosten des Stromübertragungsnetzes für das Jahr 2009 vorgestellt. Dieses Verfahren wurde Ende Juni 2008 von Amtes wegen eröffnet, nachdem zahlreiche Reklamationen aus Bevölkerung und Wirtschaft bei der ElCom eingegangen waren. Nun liegen die Ergebnisse der Untersuchung vor.

Gemäss der Verfügung der ElCom werden die Konsumenten im Jahr 2009 von anrechenbaren Kosten für das Übertragungsnetz von rund 40% oder 425 Mio. Franken entlastet. In diesen Beträgen eingeschlossen sind die durch den Bundesrat beschlossenen Massnahmen zur Senkung der Strompreise vom letzten Dezember (Revision der Stromversorgungsverordnung). So werden neu rund 200 Mio. Fr. der Systemdienstleistungskosten den grösseren Kraftwerken angelastet.

Die Netzbetreiber haben jetzt ihre Endverbraucher-Tarife für 2009 in den nächsten Wochen neu zu berechnen und allenfalls zu korrigieren. Damit sollten die im letzten Herbst angekündigten Strompreiserhöhungen um durchschnittlich 40% gemildert werden. Die neuen Tarife gelten für die ganze Tarifperiode 2009 - allfällig in den ersten Monaten zu viel bezahlte Beträge müssen die Netzbetreiber den Konsumenten zurückerstatten.

Die Untersuchung der ElCom hat 10 Monate gedauert, unter anderem deshalb, weil rund 70 Parteien involviert waren, was den Schriftenwechsel sehr aufwendig machte. Durch die Revision der Stromversorgungsverordnung im Dezember 2008 verzögerte sich das Verfahren zusätzlich.

Die Parteien haben jetzt das Recht, innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen diesen Entscheid zu erheben. Die ElCom hat für diesen Fall aus Praktikabilitätsgründen beschlossen, dass einer solchen Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen würde. Dies würde bedeuten, dass die heute verfügten Massnahmen und Tarife trotz Beschwerde sofort umgesetzt und angewandt werden müssten.

Die ElCom hat im letzten Jahr rund 2'500 Reklamationen zu den im letzten Herbst angekündigten Strompreisen erhalten. Davon konnte sie bis jetzt rund die Hälfte erledigen. Die Strompreiserhöhungen sind nicht nur durch das Übertragungsnetz verursacht worden. Die ElCom ist deshalb daran, die Tarife von weiteren Netzbetreibern der Netzebenen 2 bis 7 zu überprüfen. Das Sekretariat wurde dazu in den letzten Monaten auf rund 26 Stellen aufgestockt.

Welche anrechenbaren Kosten werden durch die ElCom gekürzt?

In ihrer Verfügung korrigiert die ElCom unter anderem die folgenden Kostenkomponenten des Übertragungsnetzes:

Netzkosten:

  • Die anrechenbaren Betriebskosten werden um rund 17 Mio. Fr. gekürzt. Dabei werden insbesondere Abzüge für nicht transparent gemachte Kosten vorgenommen.
  • Die anrechenbaren Kapitalkosten werden um rund 70 Mio. Fr. reduziert. Insbesondere hat die ElCom Abzüge für die sogenannte synthetische Bewertung der Netze vorgenommen. Diese ist gemäss der revidierten Stromversorgungsverordnung nur in Ausnahmefällen gestattet.
  • Von den Erlösen für grenzüberschreitende Stromtransporte im Jahr 2009 müssen 30 Mio. Fr. zur Reduktion der Netzkosten verwendet werden. In welcher Form die Netzeigentümer die restlichen Auktionserlöse einsetzen dürfen, wird die ElCom noch ausserhalb des vorliegenden Verfahrens festlegen.

Systemdienstleistungen:

  • Die ElCom reduziert die anrechenbaren Kosten für Systemdienstleistungen um rund 70 Mio. Fr. Zusätzlich werden neu rund 200 Mio. Fr. der verbleibenden Kosten den grösseren Kraftwerken statt den Konsumenten angelastet (gemäss der am 12.12.2008 revidierten Stromversorgungsverordnung).
  • Ferner verlangt die ElCom von swissgrid, der Betreiberin des Übertragungsnetzes, im Verlaufe dieses Jahres die Überprüfung und Einführung von verschiedenen kostensenkenden Massnahmen im Bereich der Systemdienstleistungen. Sie verlangt von swissgrid, regelmässig über den Stand der Arbeiten informiert zu werden.

Wie sehen die korrigierten Tarife aus?

Die ElCom senkt in ihrer Verfügung die Tarife des Übertragungsnetzes für das Jahr 2009 wie folgt ab:

  • Arbeitstarif: Von 0.25 auf 0.16 Rp./kWh
  • Leistungstarif: Von 36'000 auf 23'610 Fr./MW
  • Fixkosten pro gewichteter Ausspeisepunkt: Von 498'000 Fr./a (89 Ausspeisepunkte) auf 232'000 Fr./a (125 Ausspeisepunkte)
  • Tarif für Systemdienstleistungen für Endverbraucher: Von 0.90 auf 0.40 Rp./kWh
  • Neu: Tarif für Systemdienstleistungen für Kraftwerke mit einer elektrischen Leistung von mindestens 50 MW: 0.45 Rp./kWh

Die übrigen Tarifkomponenten des Übertragungsnetzes bleiben unverändert wie Ende Mai 2008 von swissgrid publiziert. Die ElCom behält sich vor, diese Tarife zu einem späteren Zeitpunkt zu überprüfen.


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